Bern - Im Streit mit den Steueroasen hat die OECD nicht nur den Entwurf einer "Schwarzen Liste" vorgelegt, sondern gleichzeitig Maßnahmen gegen diese Länder vorgeschlagen. Dazu gehören hohe Steuern auf Überweisungen in diese Länder und verschärfte Datenkontrollen.

Kopien der Dokumente liegen Tagesanzeiger.ch/Newsnetz vor. Das Online-Newsportal gewährte der Nachrichtenagentur sda am Montag Einblick in einen Teil der Dokumente.

Entgegen früheren OECD-Angaben existiert demnach tatsächlich ein Entwurf für eine Schwarze Liste; das vorliegende Papier ist mit 5.  März 2009 datiert. Darin ist die Schweiz neben 45 anderen Steueroasen wie Guernsey, Andorra, Liberia oder Cayman Islands aufgeführt.

Die Schweiz gehört dabei zu 29 Ländern, die bisher kein Abkommen unterzeichnet haben, das den international vereinbarten Steuer-Standards entspricht. Auch Österreich, Luxemburg und Singapur gehören zu dieser Kategorie.

In einem ergänzenden "Werkzeugkasten defensiver Maßnahmen" werden mehrere Vorgehensweisen aufgelistet, die den Steuerhinterziehern und -betrügern respektive der Schweizer Wirtschaft im Falle ihrer Anwendung etwa durch die USA oder die EU-Staaten unangenehm werden könnten.

So könnten Steuerzahler oder Unternehmen, die Überweisungen in Staaten der erwähnten Liste tätigen, gesetzlich zur Offenlegung dieser Geldströme verpflichtet werden.

Als weitere Maßnahme wird die Erhebung hoher Steuern zum Beispiel für Versicherungsleistungen, Dividenden, Zinsen oder Beraterhonorare vorgeschlagen, welche an Bewohner von Steueroasen geleistet werden.

Zahlungen an Empfänger in "schwarzen" Ländern dürften nicht mehr von der Steuererklärung abgezogen werden. Steuerabzüge wären allenfalls möglich, wenn den Steuerbehörden bestimmte Informationen geliefert würden.

Des weiteren schlägt die OECD bei der Abfassung neuer Steuerabkommen die Aufnahme der OECD- und UNO-Standards vor. Bestehende Verträge seien durch entsprechende Zusätze zu aktualisieren.

Es müsse auf mehr Transparenz und Informationsaustausch gedrängt werden. Gehe ein Vertragspartner darauf nicht ein, sei mit der Kündigung der Verträge in einer bestimmten Frist zu drohen.

Als weiteres Werkzeug im Kampf gegen Steueroasen schlägt die OECD internationalen Organisationen und Entwicklungsbanken vor, in Ländern der schwarzen Liste keine Gelder mehr zu investieren. Auch bei bilateralen Hilfsabkommen seien der Steuertransparenz und dem Informationsaustausch ein besonderes Gewicht beizumessen. (APA/sda)