Wien - Im Nationalrat ist am späten Mittwochabend mit den Stimmen aller Parlamentsparteien das Zweite Gewaltschutzpaket abgesegnet worden. Die Opposition übte zwar Kritik, stimmte aber dennoch zu.

Die Neuerung beinhaltet die Schaffung eines Straftatbestandes für länger andauernde Gewalt. Auch die Untergrenze des Strafrahmens bei sexuellem Missbrauch wird erhöht. So ist etwa in Fällen mit Todesfolge auch lebenslänglich möglich. Bisher sind es maximal 15 Jahre Haft.

Darüber hinaus wird die Ausweitung der einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt auf ein weiteres Jahr auch für Bereiche außerhalb des Wohnbereichs möglich. Im Wohnungsbereich soll die einstweilige Verfügung von derzeit maximal drei Monaten auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden.

Ebenfalls beschlossen wurde die geforderte Sexualstraftäterdatei sowie Berufs- und Tätigkeitsverbote für Sexualstraftäter und Strafen für wissentlichen Zugriff auf Kinderpornografie im Internet. Verlängert wird auch die Verjährungsfrist für Sexualstraftäter.

FPÖ und BZÖ für chemische Kastration

Von der Opposition gab es trotz Kritik Grünes Licht. Die Justizsprecher von FPÖ und BZÖ, Peter Fichtenbauer und Ewald Stadler, plädierten erneut für eine chemische Kastration von Sexualstraftätern. Stadler forderte darüber hinaus einen öffentlichen Zugang zur Sexualstraftäterdatei sowie eine dauerhafte Überwachung von schweren Sexualstraftätern.

Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser kritisierte vor allem das Vorgehen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP, die einen umfangreichen Abänderungsantrag im Justizausschuss eingebracht hatten, womit seiner Meinung nach das Begutachtungsverfahren umgangen wurde.

Keine Selbstjustiz ermöglichen

SP-Frauensprecherin Gisela Wurm sprach von einem "gewaltigen Schritt", sie betonte insbesondere den eigenen Straftatbestand für langandauernde Gewaltbeziehungen. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sprach von einem maßvollen und wirksamen Paket, mit welchem der Opferschutz ausgebaut werde. Innenministerin Maria Fekter wies die Forderung des BZÖ nach Öffentlichmachung der Sexualstraftäterdatei zurück - man wolle keine Selbstjustiz. (APA)