Wien - Im Nationalrat ist Mittwochnacht mit den Stimmen aller Parlamentsparteien das sogenannte Zweite Gewaltschutzpaket abgesegnet worden. Es bringt u.a. Verbesserungen im Opferschutz und härtere Strafen bei Sexualdelikten. Die Neuerung beinhaltet auch die Schaffung eines Straftatbestandes für länger andauernde Gewalt. Die Opposition übte zwar Kritik, stimmte aber dennoch zu.

Strafrahmens bei sexuellem Missbrauch

Die Untergrenze des Strafrahmens bei sexuellem Missbrauch wird erhöht. So ist etwa in Fällen mit Todesfolge auch lebenslänglich möglich. Bisher sind es maximal 15 Jahre Haft. Darüber hinaus wird die Ausweitung der einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt auf ein weiteres Jahr auch für Bereiche außerhalb des Wohnbereichs möglich. Im Wohnungsbereich soll die einstweilige Verfügung von derzeit maximal drei Monaten auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden.

Ebenfalls beschlossen wurde die geforderte Sexualstraftäterdatei sowie Berufs- und Tätigkeitsverbote für Sexualstraftäter und Strafen für wissentlichen Zugriff auf Kinderpornografie im Internet. Verlängert wird auch die Verjährungsfrist für Sexualstraftäter.

FPÖ und BZÖ für chemische Kastration

Von der Opposition gab es trotz Kritik Grünes Licht. Die Justizsprecher von FPÖ und BZÖ, Fichtenbauer und Stadler, plädierten erneut für eine chemische Kastration von Sexualstraftätern. Stadler forderte darüber hinaus einen öffentlichen Zugang zur Sexualstraftäterdatei sowie eine dauerhafte Überwachung von schweren Sexualstraftätern.

Beschlossen wurde darüber hinaus am Abend auch das Umwelthaftungsgesetz mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ, womit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2007 umgesetzt wurde. Das Gesetz stellt Regeln zur Vermeidung und Sanierung erheblicher Umweltschäden an Wasser und Boden auf.

Einstimmig beschlossen wurde die Zivilverfahrensnovelle, welche u.a. das neue EU-Mahnverfahren und Erleichterungen für Gehörlose enthält. Mit der Auslieferung des Dritten Nationalratspräsidenten Graf (FPÖ) wurde im Nationalrat schließlich die Mittwoch-Sitzung nach rund 16 Stunden beendet. Das Ersuchen für die Aufhebung der Immunität war von der Staatsanwaltschaft Wien gekommen. Ermittelt werden soll wegen Verdachts der Untreue und der fahrlässigen Krida im Zusammenhang mit Ermittlungen beim Austrian Research Center (ARC). (APA)