Innsbruck - Der Fall des kleinen Luca wird mit dem Prozess gegen die aus Tirol stammende Kindesmutter und eine Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz voraussichtlich im Mai eine Fortsetzung am Innsbrucker Landesgericht erleben. Der Bub war im November 2007 nach schweren sexuellen Misshandlungen im Alter von 17 Monaten in Wien gestorben. Vergangene Woche war die Anklage gegen seine Mutter bekanntgeworden, am Montag bestätigte nun der Verteidiger der Sozialarbeiterin ebenfalls die Anklage seiner Mandantin.

Laut Anklage habe die Frau aufgrund der Vorfälle im Juli 2007, als die Jugendwohlfahrt erstmals damit befasst gewesen war, verschiedene Schritte unterlassen. "Sie hätte Anzeige erstatten müssen und das für Minderjährige zuständige Bezirksgericht verständigen müssen", erläuterte Rechtsanwalt Markus Orgler. Sowohl der Sozialarbeiterin als auch der Kindesmutter drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

"Nicht schuldig"

"Ich werde auf nicht schuldig plädieren, weil meine Mandantin unschuldig ist", bekräftigte Orgler. Seiner Meinung nach sei die Frau mit den "geringsten Mitteln in der schwierigsten Situation gewesen und habe am wenigsten tun können". Wären die Indizien im Juli 2007 in Richtung sexueller Misshandlung gegangen, hätte sie damals anders entschieden. Die Sozialarbeiterin habe operativ nach den Regeln gehandelt. (APA)