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Marianne Dorfer kämpft weiter für ihr "Sound of Music"-Hotel im ehemaligen Wohnhaus der Familie Trapp. Der Umbau würde rund eine Million Euro kosten.

Foto: REUTERS/Leonhard Foeger

Salzburg - Auf die Stadt Salzburg kommt ein spannendes Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zu. Der Orden der "Missionäre vom kostbaren Blute" hat als Eigentümer der Liegenschaft der Villa Trapp Beschwerde gegen die Entscheidung des Planungsausschusses der Stadt Salzburg eingelegt, mit dem der Trapp GmbH untersagt worden ist, das Gebäude als Frühstückshotel zu nutzen. Die Trapp-Gesellschaft von Marianne Dorfer und Christopher Unterkofler hat das Grundstück von den Ordensleuten gepachtet.

Die Politik folgte Ende vergangenen Jahres - kurz vor den Gemeinderatswahlen - mit der Ablehnung des Hotelprojektes, das gerade einmal auf 14 Zimmer gekommen wäre, den Argumenten der Anrainer im Stadtteil Aigen. Die Anrainerinitiative rund um den ehemaligen ÖVP-Funktionär Manfred Schitter befürchtet, dass aus dem Hotel eine Eventlocation mit unabsehbaren Folgen für die Wohngegend werden könnte. Immerhin würden wegen des 1965 verfilmten Rührstücks "Sound of Music" über die vor den Nazis geflüchtete Familie Trapp jährlich rund 300.000 Besucher nach Salzburg kommen. Werde das ehemalige Wohnhaus der Trapps kommerziell genutzt, würde ein großer Teil der "Sound of Music"-Touristen auch dort hin strömen.

Rechtlich wurde ein negativer Bescheid überhaupt erst möglich, da der Trapp-Grund als "Grünland-Erholungsgebiet" gewidmet ist. Für den Betrieb einer Frühstückspension ist somit eine Einzelbewilligung notwendig.

Genau da setzen die Anwälte der "Missionäre" in ihrer Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof an. Im Kern argumentieren sie, dass vor der politischen Debatte "die fachlichen Gutachten für das Projekt" positiv waren. "Demnach wäre von Beamtenebene eine positive Entscheidung zu erwarten gewesen", heißt es in der dem Standard vorliegenden Beschwerde. "Es haben sich jedoch die Anrainer mit ihren nicht begründeten Befürchtungen beziehungsweise mit ihren Gruppenegoismen durchgesetzt." So sei "aus einem an sich beabsichtigten positiven Bescheidentwurf durch Hinzufügen von widersprüchlichen und nicht durch konkrete Beweise gedeckten Befürchtungen ein negativer Bescheid" geworden.

Die aktuelle Replik der Magistratsjuristen, die dem Gerichtshof noch nicht zugestellt wurde, zieht die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Hotelbetreiber in Zweifel: 14 Zimmer allein würden "Hobbycharakter" haben; der Betrieb wäre erst durch umfangreiche Nebennutzungen rentabel. Somit sei mit Touristenströmen zu rechnen, das Gebiet wäre "in einem nicht verantwortbaren Ausmaß überlastet". (Thomas Neuhold, DER STANDARD - Printausgabe, 6. März 2009)