Wien - Die Causa AMIS ist auch Jahre nach dem Konkurs und dem Prozess gegen die Verantwortlichen noch lange nicht ausgestanden. Bei einer öffentlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurde heute, Donnerstag, die Schadenersatzfrage der geschädigten AMIS-Anleger zumindest teilweise erörtert. Eine geschädigte Anlegerin klagt auf Staatshaftung der Republik Österreich, weil diese eine EU-Richtlinie zum Anlegerschutz nicht ausreichend umgesetzt habe und das österreichische Anlegerentschädigungssystem unzureichend sei. Die Vertreter der Republik weisen das zurück, ein Anspruch auf Staatshaftung bestehe nicht. Die Entscheidung wird schriftlich ergehen.

Der ehemals größte österreichische Finanzdienstleister AMIS ging im November 2005 in Konkurs, die beiden zunächst nach Südamerika geflüchteten AMIS-Gründer und Vorstände Dietmar Böhmer und Harald Loidl wurden im Dezember 2007 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu Haftstrafen verurteilt. Der Schaden für die über 15.000 AMIS-Anleger in Österreich und Deutschland beträgt rund 65 Mio. Euro. Dass die klagende AMIS-Anlegerin ihre - laut letztem Depotstand - 6.185 Euro von der Anlegerentschädigung der Wertpapierdienstleister nicht bekommt, dafür sei letztlich der Staat verantwortlich, argumentierte der Anwalt der Klägerin, Johannes Neumayer. Der Staat habe nämlich nicht dafür gesorgt, dass ein taugliches System der Anlegerentschädigung mit genügend Deckung existiere.

EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie für Anlegerschutz sei in Österreich nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden, so der Anwalt: Der Gesetzgeber habe den Betroffenen überlassen, eine Entschädigung einzurichten und sich nicht um ausreichende Deckung für Schadensfälle gekümmert. Das derzeit existierende System der Vermögensverwalter könnte gerade 80 Anleger mit einem Höchstbetrag von jeweils 20.000 Euro entschädigen und sei daher für Schadensfälle völlig unzureichend. "Das System ist nicht in der Lage, auch nur einen kleinen Teil der Anleger zu entschädigen", wetterte Neumayer. Neben der materiellen Unzulänglichkeit des Entschädigungssystems in Österreich gebe es auch keinerlei staatliche Überwachung. Geschädigte Anleger könnten zwar Ansprüche gegen die Anlegerentschädigung haben, dies wären aber "Titel ohne Mittel".

Ganz anders sieht dies die Republik. Die EU-Richtlinie sei sehr wohl ordnungsgemäß umgesetzt, argumentierte der Vertreter des Bundeskanzleramts (BKA), Josef Bauer. Außerdem seien die Gelder der Klägerin (und der anderen AMIS-Geschädigten, Anm.) bei einem Fonds in Luxemburg angelegt worden, daher seien auch die unerlaubten Rückflüsse eigentlich Sache der luxemburgischen Aufsicht und des luxemburgischen Rechtssystems. Umstritten sei auch, ob AMIS überhaupt ein von der EU-Richtlinie erfasster Fall sei - schließlich gehe es ja um Betrug. Auch die Frage, dass AMIS ja eigentlich keine Konzession zum Halten von Kundengeldern hatte, wurde von ihm vorgebracht.

Schriftliche Entscheidung

Diese Erwägungen brachten den zweiten Rechtsvertreter der Klägerin, Wolfgang Haslinger, auf die Palme. Wenn AMIS kein Geld halten durfte, und konzessionswidriges Verhalten von der Anlegerentschädigung nicht gedeckt wäre, dann gebe es ja überhaupt keinen denkbaren Entschädigungsfall für die Anlegerentschädigung der Wertpapierdienstleister, argumentierte er. Die Entscheidung werde schriftlich ergehen, so der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger.

Der Skandal um Millionen veruntreute Kundengelder war im Herbst 2005 geplatzt. Die AMIS-Gründer und Vorstände Harald Loidl und Dietmar Böhmer flüchteten vor den Ermittlungen der Justiz aus Österreich nach Südamerika. Im Dezember wurden sie auf der Isla Margarita in Venezuela verhaftet und später nach Österreich ausgeliefert. Bei einem Prozess im Dezember 2007 wurden Böhmer und Loidl vom Schöffensenat unter Richterin Daniela Setz-Hummel rechtskräftig schuldig gesprochen. Die Urteile wegen schweren gewerbsmäßige Betrugs von je fünfeinhalb Jahren Haft wurden später nach Berufung der Staatsanwaltschaft auf je sieben Jahre Haft hinaufgesetzt. Die Hälfte der Haftstrafe wird am 30. Mai 2009 abgelaufen sein, ab diesem Zeitpunkt könnten Böhmer und Loidl bei Vorliegen der Voraussetzungen wie guter Führung auch vorzeitig entlassen werden.

Auch wegen der AMIS-Affäre wird der Anlegerschutz in Österreich - wie berichtet - neu geregelt. Die Novelle zum Wertpapieraufsichtsgesetz steht heute Nachmittag auf der Agenda des Finanzausschusses des Nationalrats. Künftig sollen Anleger besser geschützt werden. (APA)