Rom - Die italienische Regierung hat am Mittwoch aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom November 2008 der EU-Kommission einen Vorschlag zur Angleichung des Pensionseinstiegsalters für Frauen übermittelt. Demnach gehen Frauen künftig mit 65 Jahren und nicht länger mit 60 in den Ruhestand.

Die Regierung Berlusconi bezieht sich dabei auf eine Auflage der EU, die aus Gleichbehandlungsgründen den unterschiedlichen Renteneintrittsalter in Italien kritisiert hatte. Die Neuregelung, die vom Minister für die öffentliche Verwaltung, Renato Brunetta, verfasst wurde, gilt nur für den öffentlichen Dienst.

Die Erhöhung des Pensionsantrittsalters erfolgt stufenweise ab 2010, und ab 2018 gelte 65 Jahre als Mindestpensionsalter für Frauen, so Brunetta. Danach soll die Erhöhung des Ruhestandsalters schrittweise auch auf die Privatwirtschaft ausgedehnt werden.

Italien ist mit Österreich und Griechenland das einzige EU-Land, in dem das Pensionseintrittsalter für Männer und Frauen noch nicht harmonisiert worden ist. Gegen das Vorhaben des Ministers wehrt sich der italienische Gewerkschaftsverband CGIL heftig. Die Erhöhung des Pensionseintrittsalters für Frauen dürfe nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Um die Frauen zu fördern, sollte sich die Regierung lieber für Arbeitsmodelle einsetzen, die eine bessere Integration von Beruf und Familie ermöglichen.

Auch in der Vergangenheit war das Pensionsalter in Italien Reformbemühungen unterzogen worden. 2004 hatte die Reform des damaligen Arbeitsministers Roberto Maroni den Anstieg des Pensionsalters von 57 auf 60 Jahre bei einer Mindestbeitragszeit von 35 Jahren angehoben. 2007 hatte die Regierung Prodi die Reform rückgängig gemacht und ein Verfahren eingeführt, das ein Mindestalter von 61 Jahren vorsah und die Höhe der Pension aus den Faktoren Alter und Beitragsjahre berechnete. (APA)