Justizministerin Claudia Bandion-Ortner nimmt im Gespräch mit Hans Rauscher Stellung zum Kampf gegen Kinderporno-Nutzer, dem Bawag-Prozess, "massive Einsparungen" im Bereich der Justiz und dem Gerücht, sie habe die Urteilsbegründung zum Bawag-Prozess nicht selbst verfasst:

Kampf gegen Kinderpornos: Bandion-Ortner will mit dem Gewaltschutzpaket neben dem Speichern und der Weitergabe auch das Ansehen von Kinderpornographie strafbar machen, denn "wenn es keine Konsumenten mehr gibt, wird es auch die Erzeuger derartiger Bilder nicht mehr geben". Dazu gäbe es bereits mehrfach Ermittlungsergebnisse von bereits beschlagnahmten Computern, die ausgewertet werden könnten.

Managergehälter: Die Justizministerin spricht sich dafür aus, bei Gehältern von Managern börsenotierter Unternehmen für mehr Transparenz zu sorgen, "weil man in der Wirtschaftskrise wissen muss, was der Chef eines Unternehmens verdient, sonst kommt es oft auch zu ungerechtfertigten Beschuldigungen." Dazu werde derzeit eine Änderung des Rechnungslegungsgesetzes geprüft. "Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion", meint Bandion-Ortner auf mögliche Widerstände von Seiten der Manager angesprochen. Begrenzungen von Einkommen in privaten, nicht geförderten Unternehmen lehnt die Justizministerin als "Eingriff in die Privatautonomie" ab.

Bawag-Prozess: "Es gibt bestimmte Fälle, bei denen es möglich ist, dass ein Verfahren im Nachhinein für nichtig erklärt wird", meint Bandion-Ortner zur Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von Seiten der Anwälte Helmut Elsners. Zum Beispiel bei "politischer Einflussnahme" könnte dies passieren. In punkto "mediale Vorverurteilung" ist Bandion-Ortner jedoch überzeugt, dass eine solche im Bawag-Prozess "garantiert" nicht stattgefunden habe. Sollten Elsners Anwälte damit in Straßburg durchkommen, sieht die Justizministerin die Gefahr, dass Angeklagte künftig eine mediale Vorverurteilung inszenieren und so den Freispruch erwirken könnten.

Zur erneut verlängerten Untersuchungshaft von Helmut Elsner hält Bandion fest, dass dies Sache des jetzigen Haftrichters gewesen sei und die Letztentscheidung beim Oberlandesgericht liege. Dass sie, wie von Elsnsers Anwälten behauptet, zugesichert habe, dass gegen eine Verdoppelung der Kaution eine Enthaftung stattfinden könne, weist die Justizministerin zurück. Sie räumt zwar ein, dass sie mit den Anwälten die Enthaftung erörtert habe, eine bindende Zusage hätte sie jedoch nie getätigt.

Justiz-Budget: "Wir werden sicherlich massive Einsparungsmaßnahmen treffen müssen", meint Bandion-Ortner zu den bereits abgeschlossenen Budget-Verhandlungen für das Justiz-Ressort. Gleichzeitig soll ein Justiz-Entlastungspaket Abläufe so vereinfachen, damit die Arbeit der Richter und Staatsanwälte effektiver gemacht werden könne. "Mit Hilfe dieser Maßnahmen wird es gelingen, die Justiz durch diese Krise zu führen", ist Bandion überzeugt.

Gegenfrage: In der RAU-TV-Gegenfrage möchte Bandion-Ortner von Hans Rauscher wissen, ob er glaube, dass sie die Urteilsbegründung zum Bawag-Prozess nicht selbst verfasst habe. Ausgangspunkt der Frage ist eine Kolumne von Rauscher, in welcher Elsners Anwalt Wolfgang Schubert zitiert wird, der im Text der Urteilsbegründung starke "Qualitätssprünge" festgestellt hatte, so als hätte es mehrere Autoren gegeben. Die Justizministerin hält fest, dass sie diese Vorwürfe "sehr geärgert" haben und weist auch Gerüchte zurück, wonach Staatsanwalt Krakow, der jetzige Kabinettschef von Bandion-Ortner, an der Ausfertigung des Urteils mitgewirkt haben soll.

Althaus-Stellungnahme

Zur Kritik am Schnellverfahren gegen den deutschen Politiker Dieter Althaus hielt die Justizministerium im Anschluss an das Video-Interview fest, dass man gesetzeskonform gehandelt habe: "Die dargestellten Verfahrensbestimmungen gelten schon Jahrzehnte. Sie gelten für alle Verfahren und für alle Beschuldigten."

(rasch, derStandard.at, 4.3.2009)