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"Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern kann", heißt es in einer am Dienstag von der Erfurter Staatskanzlei verbreiteten Erklärung des schwer verletzten Regierungschefs.

Althaus hoffe, dass der zügige juristische Abschluss des Skiunfalls auch den Interessen der Angehörigen diene und die Würde des Opfers wahre.

Foto: APA/Stefan Thomas

Das Tempo mit dem am Dienstagabend wegen fahrlässiger Tötung gegen Dieter Althaus verhandelt wurde, hielt selbst erfahrene Richter in Atem. Nachmittags wurde der Prozess genehmigt, schon nach einer Stunde stand das Urteil am Bezirksgericht Irdning fest.

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Dieter Althaus wurde am Dienstagabend nach einem Blitzverfahren - nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro (oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und 5000 Euro Schmerzensgeld für den Witwer, jener Frau, die bei dem Schiunfall am 1. Jänner auf der Riesneralm ums Leben kam, verurteilt.

Erst am Nachmittag des selben Tages hatte der Anwalt des Politikers, Walter Kreissl, im Landesgericht Leoben einen Antrag auf die sofortige Durchführung der Hauptverhandlung nach Paragraf 451 Absatz drei der Strafprozessordnung eingebracht. In dem Antrag wurde festgehalten, dass Althaus, „sämtlichen Ermittlungsergebnisse zustimme." Bei der Verhandlung wurde Althaus von seinem Anwalt vertreten, das Urteil erfolgte auf Grund der „geständigen Verantwortung" des Angeklagten.

"Das ist rechtens"

Voraussetzung für den spontan angesetzten Prozess am Bezirksgericht Irdning waren Anwesenheit und Einverständnis aller Verfahrensbeteiligten sowie das Vorhandensein der Beweismittel. Richter Thomas Priebsch prüfte diese und gab rasch grünes Licht. „Das ist rechtens", erklärt die Richterin und Sprecherin des Landesgerichts Leoben, Sabine Anzenberger, dem Standard, „aber offen gesagt auch für uns völlig überraschend und sehr ungewöhnlich". Sollte die Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen keine Erklärung abgeben, ist das Urteil rechtskräftig.

Kritik am Schnellverfahren

Kritik am Schnellverfahren übt der Wiener Rechtsanwalt und Universitätsprofessor für Strafrecht , Richard Soyer. Dieses Vorgehen „ist dem Ansehen der Justiz abträglich, das ist nicht state of the art". Althaus habe vom Gericht eine spezielle Behandlung erfahren, „für die Richter sonst nicht zur Verfügung stehen".

Richard Soyer, sprach in der "Süddeutschen Zeitung" von einer "in Österreich keineswegs üblichen Vorgangsweise". Es sei eine Verfahrensbestimmung angewendet worden, die für ganz andere Fälle geschaffen worden sei. Das Vorgehen sei zwar nicht rechtswidrig, "aber dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich. Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt. Es sei am Vormittag ein Verhandlungstermin für den Nachmittag anberaumt worden, während üblicherweise Wochen dazwischenlägen", so Soyer.

Vorbestraft nach österreichischem Recht

Nach österreichischem Recht gilt Althaus nach dem Urteil als vorbestraft. Allerdings ist seine Auskunftspflicht darüber eingeschränkt. "Das heißt, Althaus ist nicht verpflichtet, diese Verurteilungen anzugeben und kann sich als nicht vorbestraft bezeichnen", sagte Soyer.(APA, cms, gra, DER STANDARD Printausgabe 4.3.2009)