Salzburg - Die vier Gutachter des Kaprun-Prozesses, die vom deutschen Sachverständigen Hans-Joachim Keim am 16. April 2008 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt worden waren, sind der Befragung am 26. bzw. 27. Februar 2009 unentschuldigt ferngeblieben. Die WTW Services Ltd. (ein Zusammenschluss von Technikern und Sachverständigen) ersuchte deshalb Innen- und Justizministerium um Unterstützung bei der "wahrheitsgemäßen" Aufklärung der Katastrophe von Kaprun, bei der am 11. November 2000 155 Menschen ums Leben gekommen waren.

Die 155 Menschen seien aufgrund von unzulässiger Inbetriebnahme der Anlage ums Leben gekommen. Die Züge hätten aus nicht genehmigten bzw. verbotenen Materialien bestanden, die laut WTW-Aussendung am Montag 100 Prozent der extrem giftigen Brandgase produziert hätten.

"Details verschwiegen"

"Die Züge wurden nicht, wie genehmigt, umgebaut, sondern neu gebaut. Die Gutachter verschwiegen vielmals, dass beim Neubau der Züge die Normen- und Gesetzeslage nicht eingehalten und sowohl die Genehmigungsbescheide, wie auch dem internationalen Stand der Technik mehrfach und entscheidend widersprochen wurde." Bis heute sei ferner keine Genehmigung für den Einsatz des giftigen, brand- und explosionsgefährlichen Hydrauliköls in Zügen und Stationen bekannt, führte WTW aus, deren Geschäftsführer Keim und Bernhard Schrettenbrunner sind.

Während der ersten Ermittlungen seien "angebliche Beweise" verschwunden und falsche Gutachten erstellt worden, lautete ein weiterer Vorwurf der WTW. Außerdem stehe spätestens mit den Ermittlungsergebnissen der STA Heilbronn fest, "dass die Heizlüfter dauerhaft in einer mit brand- und explosionsgefährlichen Hydrauliköl getränkten Umgebung betrieben wurden". (APA)