Wien - Die Strombranche ist in Aufruhr. Weil die Erzeuger elektrischer Energie seit Anfang des Jahres anteilig für die Netznutzung zahlen müssen, sehen viele die Wirtschaftlichkeit von Projekten infrage gestellt. Einige treten nun in einen Gebührenstreik und wollen eine Befreiung von der als verfassungswidrig gesehenen Belastung erreichen. Darunter befinden sich viele Windenergieerzeuger.

Diese führen ein von Anwalt und Energierechtsexperten Klaus Oberndorfer aus Linz erstelltes Gutachten ins Treffen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestünden "schwerwiegende Bedenken" gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines Netzverlustentgelts. Bedenken gebe es auch gegen das Systemdienstleistungsentgelt, das zum 1. Jänner von 0,11 auf 0,155 Cent je Kilowattstunde erhöht wurde.

Oberndorfer sprach von einem "Angriff auf den Vertrauensschutz". Anders als konventionelle Stromerzeuger könnten Ökostromproduzenten, die für den ins Netz eingespeisten Strom einen festgelegten Tarif erhalten, die höheren Kosten nicht weitergeben.

Betroffen sind alle Stromanlagen größer als fünf Megawatt. Die Gebühr beträgt zwischen 0,1 und 0,4 Cent je kWh. Allein bei der Windenergie treffe das bis zu 85 Prozent der Anlagen.

Bisher mussten nur Verbraucher, also Haushalte, Industrie und Gewerbe für das Netz zahlen.

Auch der Verbund, Österreichs größter Stromerzeuger, will die neue Regelung bekämpfen. "Wir zahlen zwar die Gebühren, aber unter Vorbehalt", sagte ein Verbund-Sprecher dem Standard.

Beim Verbund geht es weniger um die Windenergie, umso mehr aber um den Pumpstrom. "Wir werden doppelt belastet: einmal bei der Entnahme des Stroms als normaler Verbraucher, einmal bei der Einspeisung des Stroms als Erzeuger", sagte der Sprecher.

Der Verbund will nun ein Schlichtungsverfahren anstreben. Wenn das nichts fruchtet, ist man gewillt bis zum Höchstgericht zu gehen. In der Regulierungsbehörde E-Control hingegen verteidigt man die Gebühr: "Auch die Erzeuger sollen einen Beitrag leisten." (Günther Strobl, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.2./1.3.2009)