Verliert man seinen Job, gibt es Leistungsansprüche in drei Stufen: Zuerst erhält man Arbeitslosengeld, dann Notstandshilfe und danach Sozialhilfe bzw. künftig die bedarfsorientierte Mindestsicherung.

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User Roman Eberharter will wissen: "Was ist der Unterschied zwischen Mindestsicherung und Arbeitslosengeld? Wer bekommt was und warum?"

derStandard.at hat nachgefragt.

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Mindestsicherung bis 1.1.2010 einzuführen. Die Mindestsicherung soll die Reform der bisher gültigen Sozialhilfe sein und ist damit Ländersache.

Man hat Anspruch auf Sozialhilfe, wenn "der notwendige Lebensbedarf bzw. Lebensunterhalt weder durch den Einsatz der eigenen Kräfte und Mittel (Arbeitskraft, Einkommen und Vermögen) oder durch familiäre Unterhaltsleistungen noch aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen vorrangigen Leistungsanspruchs gesichert werden kann (Prinzip der Subsidiarität)".

Leistungen, die man davor in Anspruch nehmen kann, sind das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe, erklärt Martin Schenk von der Armutskonferenz im Gespräch mit derStandard.at. Hat man diese Möglichkeiten ausgeschöpft, steht einem die Sozialhilfe bzw. künftig die bedarfsorientierte Mindestsicherung zu. Der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Mindestsicherung: Durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung sollen in allen Bundesländern für die Anspruchsberechtigten dieselben Mindeststandards gelten. Von der Mindestsicherung sollen rund 400.000 Österreicher profitieren. Sie erhalten die Mindestsicherung 14 Mal im Jahr - die Höhe soll sich am Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende orientieren. Diese lag 2008 bei 747 Euro.

Arbeitslosengeld erhält man, wenn der Arbeitslose nachweisen kann, dass Arbeitswilligkeit und -fähigkeit vorhanden sind. Der Betroffene muss für ihm zugewiesene Jobs zur Verfügung stehen und "zumutbare Beschäftigungen" annehmen.

Außerdem muss der Arbeitssuchende für einen Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Die Anspruchsdauer ist von Fall zu Fall verschieden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig vom letzten Gehalt. Auf der Seite des Arbeitsmarktservices findet sich ein Online-Rechner zur Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes.

Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld abgelaufen, kann man noch vor der Sozialhilfe die Notstandshilfe beantragen. Diese wird aber nur dann bewilligt, wenn man sich in einer "Notlage" befindet. Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden überprüft - nicht nur die eigenen, sondern auch die des Ehepartners bzw. des Lebensgefährten.

Die Höhe der Notstandshilfe hängt wiederum davon ab, wie hoch das Arbeitslosengeld war. (rwh, derStandard.at, 1.3.2009)