Justizministerin Claudia Bandion-Ortner

Die von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner geforderte Strafbarkeit für Zugriffe auf Kinderpornografie im Internet soll nun umgesetzt werden. Durch einen Abänderungsantrag wurde Bandion-Ortners Forderung Teil des lange umstrittenen Gewaltschutzpakets, mit dem sich der Justizausschuss am Mittwoch beschäftigen wird, wie die APA am Freitag aus dem Justizministerium erfuhr. Grundsätzlich bringt das Gewaltschutzpaket Verbesserungen im Opferschutz und härtere Strafen bei Sexualdelikten.

Wissentliche Zugriffe

Zukünftig soll schon der wissentliche Zugriff auf Kinderporno-Seiten strafbar sein, bisher stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Konkret geht es um eine Änderung des Paragrafen 207a im Strafgesetzbuch. Man habe Bandion-Ortners Vorschlag im Nachhinein mittels Abänderungsantrag eingefügt, der am Mittwoch im Justizausschuss behandelt wird, erklärte Katharina Swoboda, Sprecherin der Justizministerin.

Mit dem Paket werden noch weitere Änderungen vorgenommen: So wird etwa das Delikt des Raufhandels (§ 91 StGB) ins Dauerrecht überführt. Wegen der EURO hatte man den Tatbestand zunächst befristet verändert, um adäquat gegen Schlägereien vorgehen zu können. Durch eine Änderung der Strafprozessordnung soll laut Justizministerium weiters eine "Lösung" für die Wiener Gerichtsmedizin gefunden werden, die wegen Baufälligkeit geschlossen worden war. Außerdem sei das Tilgungsgesetz in einigen Details erweitert worden, erklärte Swoboda.

Schutz

Im Wesentlichen beinhaltet das Gewaltschutzpaket, auf das sich die alte Bundesregierung im September des Vorjahres geeinigt hat, besseren Schutz für Opfer und härtere Strafen für Sexualdelikte. So soll beispielsweise die einstweilige Verfügung auch auf Bereiche außerhalb des Wohnraumes ausgeweitet werden, außerdem wird es den neuen Tatbestand für "fortgesetzte Gewaltausübung" geben. Weiters kommt die von der ÖVP gewünschte Sexualstraftäterdatei. Die Strafrahmen im Zusammenhang mit Missbrauch und Kinderpornografie sollen erhöht sowie Berufs- und Tätigkeitsverbote für Sexualstraftäter ermöglicht werden.

Wann die Änderungen in Kraft treten werden, konnte man im Justizministerium noch nicht sagen. Da es sich um verschiedene Gesetze handle, die verändert werden, gebe es keinen einheitlichen Zeitpunkt, so Swoboda. (APA)