Wien - Für die insgesamt 120.000 Lehrer in Österreich (Schuljahr 2007/08) gelten unterschiedliche Dienstrechte: Für die rund 76.000 Pädagogen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen regelt das "Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz" (LDG neu) seit 2001 die Arbeitszeit, für die rund 40.000 Bundeslehrer gilt das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz.

Unterricht und Aufsicht

Die Arbeitszeit der Pflichtschullehrer wird im "LDG neu" durch die Fixierung eines Jahreszielwerts von rund 1.800 Stunden festgelegt, der sich in drei Gruppen gliedert. Zwischen 720 und 792 Stunden sind dabei für die Unterrichtsverpflichtung inklusive der Aufsichtspflicht (Tätigkeitsbereich A) veranschlagt. Erreicht wird dieser Wert durch eine Wochenunterrichtsverpflichtung zwischen 20 und 22 Wochenstunden multipliziert mit den 36 Schulwochen pro Jahr. In der Praxis wird eher der obere Wert mit den 22 Wochenstunden herangezogen. In die zweite Gruppe (Tätigkeitsbereich B) fallen die Zeiten für die Vor-, Nachbereitungs- und Korrekturstunden. Der dafür veranschlagte Zeitaufwand beträgt fünf Sechstel der Stunden des Tätigkeitsbereichs A.

Die Stunden für den Tätigkeitsbereich C ergeben sich aus der Differenz zwischen den gesamten Jahresstunden und der Summe der Stunden der ersten beiden Gruppen. Der "C-Topf" umfasst sonstige Tätigkeiten, die zu den lehramtlichen Pflichten zählen. Festzulegen sind sie vom jeweiligen Schulleiter. Inkludiert sind dabei 100 Stunden für "allgemeine lehramtliche Pflichten" wie die Abhaltung von Sprechtagen, die Teilnahme an Schulkonferenzen, Koordinationstätigkeiten sowie Schulentwicklung, Reflexion und Qualitätssicherung von Unterricht. 66 Jahresstunden sind für Klassenvorstandstätigkeiten bzw. Klassenführung vorgesehen, 15 für die Teilnahme an verpflichtenden Fortbildungsveranstaltungen und zehn für die unvorhersehbare Vertretung eines verhinderten Lehrers (Supplierstunden) ohne zusätzliche Abgeltung von Mehrdienstleistungen. Die restlichen Stunden sind für die Erfüllung besonderer Tätigkeiten wie die Verwaltung von Lehrmittelsammlungen, die Teilnahme an Schulveranstaltungen und Ähnliches reserviert.

Neben-Tätigkeiten

Ein anderes Modell haben die Lehrer an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden höheren Schulen (AHS und BHS). Das Ausmaß der vollen Lehrverpflichtung beträgt dort generell 20 Wochenstunden. Allerdings gibt es für die verschiedenen Gegenstände verschiedene Wertigkeiten der Unterrichtsstunde, Fächer mit Schularbeiten etwa sind höher bewertet als jene ohne. Früher in die Lehrverpflichtung eingerechnete Tätigkeiten wie von Klassenvorständen oder Bibliothekaren werden mittlerweile durch Zulagen abgegolten und haben kaum noch Einfluss auf die Lehrverpflichtung. Keine expliziten Regelungen gibt es bei Bundeslehrern für Tätigkeiten wie Vor- und Nachbereitung und Korrekturen bzw. sämtliche andere Tätigkeiten, sie werden mehr oder weniger implizit vorausgesetzt.

Laut OECD-Bericht "Bildung auf einem Blick 2008" liegt Österreich mit Netto-Unterrichtsstunden von 774 bei Volksschul- und 607 bei Hauptschul- und AHS-Unterstufen-Lehrern unter dem OECD-Schnitt von 812 bzw. 717 Stunden und unter dem EU-Schnitt (EU-19) von 806 bzw. 672 Stunden. Das Gehalt der Volksschullehrer liegt am Beginn der Tätigkeit (27.649 US-Dollar pro Jahr kaufkraftbereinigt) und nach 15 Jahren Berufserfahrung (36.580 Dollar) unter dem OECD-Schnitt (27.828 bzw. 37.832 Dollar), das Höchstgehalt ist aber mit 54.914 Dollar deutlich höher als im OECD-Schnitt (46.290). Ähnlich die Situation im Bereich Hauptschule und AHS-Unterstufe: Hier verdienen österreichische Lehrer am Beginn der Laufbahn (28.860 Dollar) und nach 15 Jahren (39.424) weniger als im OECD-Schnitt (30.047 bzw. 40.682), das Höchstgehalt ist mit 57.141 Dollar deutlich höher als im OECD-Schnitt (49.778). (APA)