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Foto: APA/dpa/Frank Rumpenhorst

Wie viele akut selbstmordgefährdete Personen, bzw. im Wald verirrte Wanderer, kann es innerhalb eines Dreivierteljahres wohl in Österreich geben? Knapp 700? Die Polizei hat jedenfalls laut einer offiziellen Statistik des Innenministeriums vom 1. Jänner bis zum 30. September 2008 genau 695 Standort-Ortungen von Handys durchgeführt.

Sie kann das, seit das Sicherheitspolizeigesetz vom österreichischen Parlament in einer buchstäblichen Nachtaktion an den schnarchenden Bürgern vorbei durchgedrückt wurde. Zur Begründung hieß es, man wolle damit selbstmordgefährdete oder verschollene Personen aufspüren. Außerdem kann die Polizei jetzt unbekannte IP-Adressen bei "Vorliegen einer konkreten Gefahrensituation" von den Internet-Providern verlangen (Hass-Poster Achtung!). Telekom-Provider haben schon vor Monaten von massenhaftem Polizeiverlangen berichtet.

Die Rechtsanwaltskammer Wien macht jetzt sogar in Inseraten auf die Polizeibegierde nach Handy-Daten aufmerksam. Und eine Gruppe um besorgte Juristen hat gegen das Gesetz Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Damit die exekutive Neugier etwas kontrolliert wird. (Hans Rauscher/DER STANDARD, Printausgabe, 25.2.2009)