Wien - Das Tauziehen um die Behaltefristen während und nach einer Kurzarbeitsperiode geht in die Endrunde. Dienstag wollen sich die Sozialpartner im Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice (AMS) über die Richtlinien für das neuen Kurzarbeitsmodell einigen. Dabei soll die Dauer der Behaltefrist und der davon betroffene Personenkreis festgelegt werden. Derzeit müssen rund 27.500 Beschäftigte kurzarbeiten, bereits im April könnte diese Zahl auf 40.000 ansteigen, erwartet Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ).

Das neue Kurzarbeitsgesetz, das am 26. Februar im Nationalrat beschlossen werden und rückwirkend per 1. Februar gelten soll, sieht eine Flexibilisierung der Kurzarbeit vor. Unternehmen können dann künftig gestückelt bis zu 18 Monate kurzarbeiten, wobei mit einer ersten Tranche von 6 Monaten begonnen werden muss. Dann sind weitere Verlängerungen um jeweils 3 Monate möglich. Erweitert wird auch der Durchrechnungszeitraum von bisher 4 auf 12 Wochen. Innerhalb dieser Zeit darf der Ausfall der Arbeitszeit nicht unter 10 und nicht über 90 Prozent der Normalarbeitszeit betragen. Kurzarbeiter erhalten vom AMS Kurzarbeitsbeihilfe, die in etwa dem Arbeitslosengeld entspricht. Neu ist weiters, dass Kurzarbeit künftig mit Qualifizierungsmaßnahmen verbunden werden soll.

Streit um Behaltefristen

Gestritten wird derzeit heftig um die Behaltefristen. Das neue Gesetz sieht lediglich vor, dass der Beschäftigtenstand für die Dauer der Kurzarbeit gehalten werden muss. Die Richtlinie, die derzeit im AMS erarbeitet wird, soll dann die Dauer der Behaltefrist nach der Kurzarbeitsperiode und den von der Behaltefrist betroffenen Personenkreis festlegen. Derzeit noch ist bei Kurzarbeit eine Behaltefrist vorgesehen, was bedeutet: Drei Monat Kurzarbeit entspricht drei Monate Behaltefrist. Allerdings kann auch nach der alten Kurzarbeitsregelung eine Verkürzung der Behaltefrist vereinbart werden.

Während die Arbeitgeber eine Behaltefrist strikt ablehnen (Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl: "unzumutbare Einschränkung"), will die Gewerkschaft daran auf jeden Fall festhalten. Eine Behaltefrist von 18 Monaten werde es aber sicher nicht geben, so die Gewerkschaft. "Niemand, niemand hat jemals daran gedacht, dass jetzt die Behaltefrist 18 Monate sein sollte, weil die 18 Monate ja nicht als ein Block als Kurzarbeit vereinbart werden können...", so ÖGB-Präsident Erich Foglar bei der ORF-"Pressestunde" am Sonntag. Ein Kompromiss könnte sein, dass die Behaltefrist jeweils der letzten Kurzarbeitstranche entspricht, hieß es aus Verhandlerkreisen.

Nicht für das gesamte Unternehmen gültig

Zu dem von einer Behaltefrist betroffenen Personenkreis zeichnet sich auch eine Lösung ab. So könnte es künftig möglich sein, dass ein Teil der Beschäftigten kurzarbeitet, in einem anderen Unternehmensteil aber gekündigt wird. Damit bezieht sich die Behaltefrist nicht auf das gesamte Unternehmen, sondern nur auf die von Kurzarbeit Betroffenen. Kritische Stimmen warnen allerdings davor: Denn dass könnte dazu führen, dass nur qualifizierte Fachkräfte "kurzarbeiten dürfen" und alle anderen in die Kündigung abgeschoben werden. Hauptbetroffene wären Frauen und ältere Arbeitskräfte.

Für das aktuelle Arbeitsmarktpaket mit Schwerpunkt Kurzarbeit neu sind 222 Mio. Euro vorgesehen. Mit der Flexibilisierung der Kurzarbeit sollen vorzeitige Kündigungen vermieden werden, denn ein Arbeitsloser kostet so viel wie drei Kurzarbeiter. (APA)