Ob die beiden Flüchtlingsfamilien aus Mittersill (Pinzgau), die nach einem negativen Asylverfahren vor der Abschiebung in den Kosovo stehen, humanitären Aufenthalt bekommen, ist weiterhin unklar. Innenministerin Maria Fekter meinte am Freitag bei einer Pressekonferenz in Salzburg, sie werde zu Einzelfällen keinen Kommentar abgeben, um Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauchs gegen Politiker und Beamte zu vermeiden. Wann die gesetzliche Neuregelung des Bleiberechts beschlossen wird, steht noch nicht fest.

Um die Neuregelung der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bleiberechts-Bestimmungen hatte es ein heftiges Tauziehen zwischen Bund und Ländern gegeben: Fekter wollte ursprünglich den Landeshauptleuten die Letztentscheidung überlassen. Die lehnten aber ab. Wie Fekter am Freitag betonte, wird künftig weiterhin das Innenministerium die Letztentscheidung beim humanitären Aufenthalt treffen. An den umstrittenen "Patenschaften" für Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt will das Innenministerium festhalten, diese aber "missbrauchssicher" machen. (APA)