Wien - Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat die Verlängerung der Übergangsfristen für Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten bis 2011 beschlossen. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) verwies im Pressefoyer auf die derzeitige Situation auf dem Arbeitsmarkt. Man habe damit die vertraglich zugesicherte Möglichkeit einer Verlängerung in Anspruch genommen, so Faymann.

Der Bundeskanzler verwies darauf, dass die Verlängerung eine Frage von 40.000 bis 80.000 Arbeitnehmern mehr oder weniger auf dem Arbeitsmarkt bedeute. Er verwies ebenso wie Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) auf die Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, etwa Führungs- und Pflegekräfte. Insgesamt gebe es für 67 Berufe Ausnahmen, betonte Pröll.

Die wenig überraschende Entscheidung stieß auf gemischte Reaktionen: Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (VP) sieht den Beschluss "ambivalent", Arbeiterkammerpräsident Herbert Tumpel begrüßt die "volle Ausschöpfung" der Übergangsfristen bis 2011.

Nachfrage

Mittelehner verwies auf eine bereits von seinem Vorgänger Martin Bartenstein erarbeitet Liste von 67 Berufen, in denen Facharbeiter Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen. "In wirtschaftlich schwierigen Zeiten erwarten sich die Arbeitnehmer Schutz vor Konkurrenz. Andererseits besteht auch jetzt in den Grenzregionen Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner am Dienstag in einer Aussendung. Als nächster Schritt müsse mit der EU abgeklärt werden, inwieweit eine Öffnung des Marktes nachteilige Auswirkungen hätte, um einen Schaden für die Betriebe abzuwenden.

AK Präsident Herbert Tumpel sieht eine lange Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt. Die EU sei gut beraten, die österreichische Entscheidung zu akzeptieren, so Tumpel. Vom EU- Arbeitskommissar Vladimir Spidla erwartet Tumpel eine rasche Bestätigung des Ministerratsbeschlusses. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes hätte in der aktuellen wirtschaftlichen Situation Lohn- und Sozialdumping begünstigt.

Außenminister Michael Spindelegger verteidigte nach dem Ministerrat die Regierungsentscheidung die Übergangsfristen hätten es schon bisher ermöglicht, die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Osteuropa wirksam "nach unserem Bedarf zu regeln".

Bei Bedarf erhalten zurzeit auch Arbeitnehmer im Bereich der Pflegeberufe und Facharbeiter aus den EU-Mitgliedstaaten Osteuropa eine Beschäftigungsbewilligung. (APA)