Es waren die Frauen im US-Bundesstaat Wyoming, die 1869 als Erste wählen durften. Neuseeland war der erste Nationalstaat, der Frauen aktiv wahlberechtigt machte. 1893, vier Jahre nach den Männern, bekamen sie das Wahlrecht. Australien folgte 1902.

In Europa war Finnland der Vorreiter. Während Frauen vielerorts lange warten mussten, waren sie dort zeitgleich wie die Männer wahlberechtigt, ab 1906. Auch Dänemark, Island und Kanada (alle 1915), Russland (1917), Polen und Irland (1918), die Tschechoslowakei (1920), Schweden (1921), Israel (1948), Indien (1950) und Südafrika (1994) sind Beispiele für die parallele Einführung des Wahlrechts für beide Geschlechter.

Zeitgleich wie Österreich, das 1918 (elf Jahre nach den Männern) das Frauenwahlrecht beschloss, welches 1919 erstmals realisiert wurde, erlaubten beispielsweise auch Deutschland (Männer 1871) und die USA (50 Jahre nach den Männern) ihren Bürgerinnen den Gang zur Wahl.

Eine extreme Gender-Lücke zeigen Frankreich und die Schweiz. Die Männer besaßen dort seit 1848 das Wahlrecht. Die Französinnen aber mussten fast hundert Jahre warten bis 1945, die Schweizerinnen auf Bundesebene gar bis 1971. Auf Kantonsebene dauerte es noch länger. Seit 1990 dürfen auch die Bürgerinnen von Appenzell Innerrhoden wählen.

Nachzügler in Europa sind Portugal, wo Frauen seit 1976 wählen dürfen, und Liechtenstein (1984). Deutlich früher dran waren etwa Kuba und die Türkei (1934), Venezuela und Argentinien (1947), 1948 z. B. Niger, 1950 Haiti, 1964 Iran. Das "Mutterland" der Demokratie, Griechenland, brauchte bis 1952, um Frauen das Wahlrecht zuzugestehen.

Bislang als letzte, nach Bahrein (2002), bekamen Kuwaits Frauen 2005 das Wahlrecht. (Artikel links). In Saudi-Arabien müssen die Frauen darauf weiter warten. (nim, DER STANDARD, Print, 16.2.2009)