Ohne Zustimmung des Nationalrates dürfen Abgeordnete wegen einer strafbaren Handlung nur dann behördlich verfolgt werden, "wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit" steht. Ob ein Zusammenhang besteht, entscheidet grundsätzlich die Staatsanwaltschaft. In der Praxis wird aber meist beim Nationalrat nachgefragt.

Besteht kein Zusammenhang, darf ermittelt werden. Der Politiker verliert aber nur seine Immunität, nicht sein Mandat. Dieses wird erst aberkannt, wenn jemand rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt wird. Die FP-Abgeordnete Susanne Winter, die erstinstanzlich wegen Verhetzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt wurde, könnte also bei Bestätigung des Urteils aus rechtlicher Sicht ihr Mandat behalten. (red, DER STANDARD, Printausgabe, 14./15.2.2009)