Das deutsche Bundeskartellamt hat gegen den Verlag der "Frankfurter Rundschau" (FR) ein Bußgeld von 4,13 Mio. Euro verhängt. Die Wettbewerbshüter werfen dem Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main vor, im Jahr 2001 den Verlag Frankfurter Stadtanzeiger erworben zu haben, ohne den Kauf der Behörde zur Genehmigung vorzulegen. Das Unternehmen habe sich damit "bewusst über die Bestimmungen des deutschen Kartellrechts hinweggesetzt", rügte die Behörde am Freitag. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.

Vom Verlag war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Doch teilte das Kartellamt mit, das Unternehmen habe Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt.

Das Bundeskartellamt stellte nach eigenen Angaben erst im Jänner 2008 im Rahmen der Prüfung eines anderen Zusammenschlussvorhabens fest, dass der FR-Verlag den Frankfurter Konkurrenten Jahre zuvor erwarb. Nach Einschätzung der Kartellwächter hätten die beteiligten Unternehmen den Zusammenschluss anmelden und genehmigen lassen müssen. Dies habe das Frankfurter Verlagshaus bewusst unterlassen. Die Höhe des Bußgeldes berücksichtige die "schwere Form des Vorsatzes sowie die Finanzkraft des Konzerns", betonte die Behörde. (APA/AP)