Wien - Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) ist vom Infrastrukturministerium mit der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs für die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung beauftragt worden, wie es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch heißt. Die Richtlinie sieht vor, dass Telefon- und Internetunternehmen alle Verbindungsdaten ihrer Kunden mindestens ein halbes Jahr lang speichern und sie bei schweren Straftaten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen müssen. In Deutschland sind zahlreiche Grundrechtsbeschwerden gegen die nationale Umsetzung der Richtlinie anhängig.

BIM zweifelt an Grundrechtskonformität

"Zwar zieht das BIM die Grundrechtskonformität der Richtlinie selbst in Zweifel, über die allerdings erst im Zuge allfälliger, wahrscheinlich Jahre dauernder Verfahren vor dem EuGH und/oder Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden werden wird", teilte das BIM mit. Dennoch habe man sich am Dienstag bereiterklärt, mit einer Gruppe unabhängiger Experten einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie auszuarbeiten, "die allen datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards und Erfordernissen gerecht werden".

Österreich ist säumig, die 2006 beschlossene Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und wurde von der EU-Kommission bereits zweimal gemahnt. Am Dienstag wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage Irlands gegen die Richtlinie ab. Irland und die Slowakei waren bei dem Beschluss überstimmt worden.

Dauer der Speicherung umstritten

Die Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht tangiert voraussichtlich das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Datenschutzgesetz (DSG 2000), die Strafprozessordnung (StPO) und das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) - und muss somit koordiniert zwischen Infrastruktur-, Innen- und Justizministerium erfolgen. Zentraler Streitpunkt bisher: Die Dauer der Speicherung gesammelter Daten. Die EU-Richtlinie gibt Spielraum zwischen sechs und 24 Monaten.

Ex-Innenminister Günther Platter wollte eine Speicherfrist von 12 Monaten, mittlerweile scheint sich das Innenressort nicht mehr darauf zu versteifen. Der Sprecher von Innenministerin Maria Fekter, Martin Brandstötter, sagte am Dienstag zu ORF.at, man werde abwarten, bis der von Infrastrukturministerin Doris Bures (S) in Auftrag gegebene neue Gesetzentwurf vorliege. Aus dem Justizministerium hieß es, die Umsetzung der Richtlinie werde bis zum 15. März erfolgen.