Am Freitag, dem 13. Februar, wird Helmut Elsner volle zwei Jahre in Untersuchungshaft abgesessen haben. Seine Ex-Vorstandskollegen, wie Johann Zwettler oder Christian Büttner, sein Ex-Geschäftspartner Wolfgang Flöttl wurden, wie er, zu Haftstrafen verurteilt - sie sind nach wie vor auf freiem Fuß. Elsner ist alt (73), nicht gesund (Herz) und angesichts der jetzt offenbar gewordenen Banken- und Finanzkrise in einer besonders unerquicklichen persönlichen Situation: rundherum Bankenabstürze sonder Zahl und überforderte Banker allenthalben - aber (in Österreich) nur er im Gefängnis.

Und trotzdem: Einen Grund für Elsners Freilassung (er hat 9,5 Jahre Haftstrafe ausgefasst, das Urteil ist nicht rechtskräftig) sieht auch der neue Richter Christian Böhm nicht. In seinen Augen besteht noch immer die Gefahr, dass sich Elsner der Justiz letztlich entziehen könnte; was so weit hergeholt nicht sein muss. Damit soll Elsner nicht unterstellt werden, untertauchen zu wollen - die Flucht in die Krankheit würde wohl reichen. In diesem Fall wäre der Ex-Banker mit zwei Jahren (U-)Haft davongekommen, zu billig, wie das Gericht offenbar denkt. In aller Regel müssen Verurteilte die Hälfte ihrer Strafe absitzen - sollte Elsners Urteil rechtskräftig werden, wären das mehr als viereinhalb Jahre.

Menschlich betrachtet ist die Entscheidung hart, nicht leichter wurde sie dem Richter durch die Vorgeschichte: Seine Vorgängerin, Claudia Bandion-Ortner, hat Elsners Antrag neunmal abgeschmettert. Heute ist sie Justizministerin. (Renate Graber, DER STANDARD, Printausgabe, 11.2.2009)