Die deutschen Konsumenten sind sich einig: Fast alle wollen selbst bestimmen, ob und an wen ihre Daten weitergegeben werden. Zwei Gesetze hat das deutsche Verbraucherministerium bereits auf den Weg gebracht, um den Datenschutz im Internet zu verbessern. Der Branchenverband BITKOM warnt allerdings vor Überregulierung. Und nicht alles lässt sich gesetzlich regeln: Beim Surfen im Internet müssen Nutzer auch selbst auf den Schutz ihrer Privatsphäre achten.

Anlässlich des europäischen "Safer Internet Day" (Tag des sicheren Internets) fand am Dienstag in Berlin eine gemeinsame Konferenz des Verbraucherschutzministeriums mit dem Branchenverband BITKOM zum Datenschutz in der Informationsgesellschaft statt. Laut einer Umfrage von infratest dimap aus dem Jahre 2008 wünschen sich 95 Prozent der Deutschen, dass ihre Daten nur noch mit ihrer Zustimmung weitergegeben werden.

"Vertrauen in die digitale Technik haben, kann sich deren Potenzial voll entfalten"

Verbraucherministerin Ilse Aigner erklärte, nur wenn Nutzer "Vertrauen in die digitale Technik haben, kann sich deren Potenzial voll entfalten". Ihre parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser wies darauf hin, dass sich zwei gesetzliche Regelungen in der parlamentarischen Abstimmung befänden. Zum einen solle künftig verhindert werden, dass Internetversandhändler Adresse mit Merkmal eines Kunden ohne dessen Zustimmung an andere Händler weitergeben können. Der Nutzer soll künftig nicht mehr gesondert anklicken müssen, wenn er eine Weitergabe seiner Daten ausschließen möchte. Nur wenn er die Weitergabe ausdrücklich gestatten will, wird ein Klick nötig.

Zum anderen soll laut Heinen-Esser das sogenannte Scoring - die Überprüfung der Kreditwürdigkeit - transparenter gestaltet werden. Daten mit Auskunft zur Persönlichkeit eines Kreditnehmers - wie die Religionszugehörigkeit - sollen gar nicht verwendet werden, Daten zum Wohnort nur mit Zustimmung des Betroffenen.

BITKOM-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf betonte, wie wichtig es sei, das Datenschutzrecht an die digitale Entwicklung anzupassen - vor allem was den gewerblichen Datenhandel betrifft. "Das Datenschutzrecht stammt aus dem Zeitalter der Lochkarten", sagte Kempf. "Wir brauchen eine Runderneuerung des Gesetzes." Oberflächliche Anpassungen nach Fällen von Datenmissbrauch reichten nicht aus.

Mündige Verbraucher

Allerdings warnte er vor Überregulierung. Die Gesetze müssten sich an dem "mündigen Verbraucher" orientieren. Eine bewusste Entscheidung darüber, ob sie gerne Werbung erhalten möchten oder nicht, könne niemand den Menschen abnehmen. Außerdem müsse an das Problem differenziert herangegangen werden. So könne man Daten in fünf Schutzklassen einstufen. Dabei wäre etwa die Schuhgröße Schutzklasse 0, Kontodaten je nach Zusammenhang Klasse 4 und gesundheitliche Informationen Klasse 5.

Kempf erinnerte auch daran, dass es bereits Regelungen gebe, die auch bei Datenschutzverletzungen im Internet greifen - das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Strafgesetzbuch und das Telemediengesetz. Wenn der Strafrahmen aber nur selten ausgeschöpft werde oder die Datenschutzbeauftragten zu wenig Personal hätten, seien die Paragrafen "ein zahnloser Tiger". Heinen setzte sich dafür ein, den Bußgeldrahmen für Verstöße zu erhöhen. "Die Weitergabe muss finanziell richtig wehtun", sagte sie.

Vor Missbrauch kaum geschützt sind Verbraucher, die freigebig mit ihren Daten im Netz umgehen. Ein Jugendlicher etwa, der ein Bild von sich ins Internet stellt, das ihn beim Saufgelage zeigt, riskiert, dass er später keine Lehrstelle findet. Denn Arbeitgeber neigen immer mehr dazu, sich im Netz über ihre künftigen Angestellten zu erkundigen. "Gesetze alleine genügen nicht", betonte Aigner daher. Gerade junge Leute müssten darüber aufgeklärt werden, wie sie beim Surfen im Internet ihre Privatsphäre besser schützen könnten, meinte auch Kempf.

23 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren stellen persönliche Informationen wie Profile, Meinungen und Bilder ins Internet, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag der BITKOM ergab. Besonders beliebt seien Steckbriefe in Online-Communities.

Der Schutz vor Cyber-Mobbing soll verbessert werden. Vorstellbar ist nach Kempf eine Art Knopf, über dem ein Nutzer dem Betreiber der Seite mitteilen kann, dass ein Bild oder ein Inhalt nicht von ihm selbst stammt und gesperrt werden müsse.(dpa)