Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde 2006 verabschiedet, zum 1. Jänner 2008 wurde sie in deutsches Recht umgesetzt. Danach müssen die Telefonverbindungsdaten aller Bürger sechs Monate lang für Strafverfolgungszwecke gespeichert werden. Seit Jänner dieses Jahres gilt das auch für Verbindungsdaten, die beim Versenden von E-Mails und der Nutzung des Internets entstehen. Gespeichert werden unter anderem:

- Telefonnummern von Anrufer und Angerufenem

- Uhrzeit und Dauer der Gespräche

- bei Mobilfunkgesprächen die Orte von Anrufer und Angerufenem

- E-Mail- und IP-Adressen (Internet-Protokoll) von Sendern und Empfängern

- Verbindungsdaten bei der Internetnutzung

Betroffen von der Speicherung sind auch SMS- oder Multimedia-Nachrichten. Gespeichert werden Verbindungsdaten und keine Inhalte der Kommunikation. Auch welche Webseiten besucht wurden, wird angeblich nicht erfasst.

Gefahr für Leib und Leben

Das deutsche Bundesverfassungsgericht verfügte im März 2008 in einer einstweiligen Anordnung, dass die Daten nur bei schweren Straftaten an die Ermittlungsbehörden weitergegeben werden dürfen. Im November schränkte das Verfassungsgericht diese Vorgabe noch weiter ein: Eine Verwendung der Daten durch Polizei und Geheimdienste ist danach nur bei Gefahr für Leib und Leben eines Menschen oder für den Bestand des Staates gestattet.

Österreich hat die Richtlinie bisher nicht umgesetzt und wurde von der EU-Kommission dafür gerügt. Innen- und Infrastrukturministerium konnten sich nicht über die Dauer der Speicherung einigen. (APA)