Der Gesetzgeber regelt die Bezüge öffentlicher Funktionäre unterschiedlich. Für Amtsträger wie Bundespräsident, Landeshauptleute, Minister oder Nationalratsabgeordnete werden die Gehälter jährlich auf Euro und Cent an die Teuerung angepasst und via Wiener Zeitung kundgemacht.

Nicht so bei Geschäftsführern oder Vorständen von staatsnahen Unternehmen. Für sie gelten das Stellenbesetzungsgesetz und die sogenannte Vertragsschablone. Diese gibt vor, wie Anstellungsverträge für Leitungsorgane in ÖBB, Buchhaltungsagentur oder ÖIAG auszusehen haben. Die von der Bundesregierung zu beschließende Vertragsschablone enthält derzeit keine Gehaltsobergrenzen, sondern empfiehlt "branchenübliche Vertragsusancen der Privatwirtschaft".

Anders als im Aktienrecht muss ein Schablonen-Vertrag laut Angestelltengesetz fristlos aufgelöst werden können. Welche Gage und Prämien "angemessen" sind, bestimmt der Aufsichtsrat. Anhaltspunkte liefert der Rechnungshof, der alle zwei Jahre veröffentlicht, welche Staatsbetriebe ihren Chefs mehr oder weniger zahlen, als der Bundeskanzler verdient (20.400 Euro brutto pro Monat). (ung, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10.02.2009)