Madrid - Bei den Regionalwahlen im spanischen Baskenland in knapp drei Wochen wird es erstmals keine Kandidaten aus dem politischen Umfeld der Untergrundorganisation ETA geben. Spaniens Oberster Gerichtshof entschied am späten Sonntagabend, die Wählervereinigung D3M ("Demokratie 3 Millionen") sowie die Separatisten-Partei Askatasuna (Freiheit) von dem Urnengang auszuschließen.

Polizei und Staatsanwaltschaft hätten ausreichend Beweise dafür vorgelegt, dass beide Organisationen von der seit 2003 verbotenen Baskenpartei Batasuna (Einheit) gesteuert werden, die als politischer Flügel der ETA gilt. Die Entscheidung der Richter sei einstimmig gefallen, hieß es in Justizkreisen.

Gegen die Teilnahme von D3M und Askatasuna an der Baskenlandwahl am 1. März hatten sowohl die spanische Regierung als auch die Generalstaatsanwaltschaft geklagt. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes kann zwar noch beim Verfassungsgericht angefochten werden. Es gilt jedoch als sicher, dass dieser das Teilnahmeverbot bestätigt. (APA/dpa)