In der Affäre um Bespitzelungen bei der Deutschen Telekom gibt es einem Zeitungsbericht zufolge Beweise dafür, dass die Ex-Konzernspitze diese persönlich in Auftrag gab. Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und Ex-Konzernchef Kai-Uwe Ricke hätten einen Mitarbeiter der Abteilung Konzernsicherheit damit beauftragt, undichte Stellen in der Telekom aufzuspüren, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Samstagsausgabe).

Interne Untersuchungsberichte

Die Zeitung stützt sich dabei auf interne Untersuchungsberichte des Konzerns. Der inzwischen in Untersuchungshaft sitzende frühere Fernmeldeoberrat Klaus T. sollte demnach herausfinden, wer im Konzern vertrauliche Informationen an Medien weitergegeben habe. Nach Aussagen des beauftragten Mitarbeiters war die Weisung der Konzernspitze mit der strikten Anweisung verbunden, auch gegenüber seinen Vorgesetzten "absolutes Stillschweigen" über die Ermittlungen zu bewahren, heißt es laut "SZ" in einem der Untersuchungsberichte. Die Untersuchungsberichte stehen demnach im Widerspruch zu jüngsten Aussagen Zumwinkels, wonach ein Aufsichtsrat Mitarbeitern keine Weisungen geben könne.

Stillschweigen oder Wissen

Aus den internen Berichten der Telekom gehe aber nicht hervor, ob Ricke und Zumwinkel mit Klaus T. einzelne Ermittlungsmaßnahmen besprochen hätten oder detaillierte Anweisungen ergangen seien. Es sei offen, ob es ein stillschweigendes Einverständnis für bestimmte Ermittlungsmethoden gab. Zumwinkel hatte dem Bericht zufolge in der Vergangenheit stets angegeben, dass für die Abteilung Konzernsicherheit der Personalvorstand verantwortlich sei. Der damalige Personalvorstand Heinz Klinkhammer gehörte dem Zeitungsbericht zufolge aber selbst zu den Bespitzelten. Er habe darauf hingewiesen, dass er von den dubiosen Aufträgen zunächst nichts gewusst habe. Den Auftrag, undichte Stellen zu finden, habe T. "an mir und am Chef der Konzernsicherheit vorbei aus dem Umfeld Ricke und Zumwinkel erhalten", sagte Klinkhammer laut "SZ".

Schadenersatzforderungen

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" unter Berufung auf eine interne Telekom-Untersuchung berichtet, muss Ex-Aufsichtsratschef Zumwinkel womöglich mit einer Schadenersatzforderung des Konzerns rechnen. Sollte sich erweisen, dass er den Chef der hausinternen Ermittlungsgruppe direkt angewiesen habe, nach undichten Stellen im Aufsichtsrat zu suchen, habe Zumwinkel gegen die "gesetzliche Kompetenzordnung" in Aktiengesellschaften verstoßen. Dies begründe einen Schadensersatz-Anspruch, berichtete das Magazin unter Berufung auf einen Untersuchungsbericht, der im Auftrag des Telekom-Vorstands erstellt wurde. Ein Telekom-Sprecher sagte am Samstag auf Anfrage, der Konzern könne die Berichte mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht kommentieren. Seitens der Telekom gebe es keine neuen Unterlagen oder Untersuchungsergebnisse.

Abschlussbericht

Die von der Telekom beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Oppenhoff & Partner habe in vergangene Woche ihren Abschlussbericht vorgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat seien übereingekommen, dass dieser derzeit nicht veröffentlicht werden solle. Die Staatsanwaltschaft Bonn untersucht seit dem Frühjahr 2008 die Spitzelaffäre bei der Telekom. Nach Angaben der Ermittler hat das Unternehmen in den Jahren 2005 und 2006 die Telefonverbindungsdaten von Aufsichtsräten der Telekom, Angehörigen des Betriebsrats, Journalisten, aber auch von Dritten wie Verdi-Chef Frank Bsirske ausgespäht, die mit dem Konzern nicht unmittelbar zu tun haben. Insgesamt ist von mindestens 55 Bespitzelten die Rede.(APA/AFP)