Wien - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einem aktuellen Erkenntnis eine Stromrechnung als zu wenig transparent kritisiert und damit Wasser auf die Mühlen der Aufsichtsbehörden geleitet, die die Versorger bereits vergangenes Jahr wegen ihrer Abrechnungen gerüffelt hatten. Neben den damals bemühten Gutachten "haben wir jetzt auch die Unterstützung des Verwaltungsgerichtshofes", fühlt sich Theodor Thanner, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), bestätigt.

Das Hintergrund des VwGH-Erkenntnisses ist eine Beschwerde der Steweag gegen einen Bescheid der E-Control. Stein des Anstoßes war für den Regulator, dass die Stromfirma den Energiepreis nur als Durchschnittswert angegeben hatte, nicht aber, in welchen Zeiträumen welche Preise verrechnet worden sind. Das ist zu wenig Information, sagt nun auch auch das Gericht. Ohne genauere Angaben sei ein Preisvergleich für den Konsumenten nämlich nicht möglich.

Bereits 1996 ist im Rahmen eines "Wettbewerbsbelebungspakets" gesetzlich die Pflicht zu umfassender Information und Verständlichkeit der Rechnungen verankert worden - eine Vorgabe, die von vielen Abrechnungen noch nicht erfüllt wird, wie BWB und E-Control bemängeln. Weitere "Abrechnungssünden" sind etwa fehlende Zählerstände oder Angaben für die Preise nur am Ende der Abrechnungsperiode, weiß E-Control-Chefjurist Wolfgang Urbantschitsch." Selbstverständlich werden wir genau darauf achten, dass diese Entscheidung jetzt flächendeckend umgesetzt wird."

"Ein zweites Problem ist, dass die Versorger auch für mehr Transparenz sorgen müssen", sagte Thanner am Freitag zur APA. "Wer kann den Begriff 'Summe der Messentgelte' in der Jahresabrechnung mit der Zählermiete in Zusammenhang bringen?" Vorbild in Sachen Informationsdichte und Verständlichkeit sind die Handy-Rechnungen, meint Thanner: "Da sehen Sie für jedes Telefonat den Zeitpunkt, die Dauer und was es kostet."

Aber nicht nur die Stromrechnungen sollen klarer und informativer werden. "Das, was für Strom gilt, gilt auch für Gas. Wir schauen uns auch die Gasrechnungen an", sagt Urbantschitsch.

 

VEÖ wehrt sich

Der Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) hat sich am Freitag gegen den "Pauschalvorwurf" der Bundeswettbewerbsbehörde gewandt, die Stromrechnungen seien generell zu wenig transparent und konsumentenfreundlich. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes betreffe einen Einzellfall und zeige vor allem, dass die gesetzlichen Vorschriften vereinfacht und konsumentenfreundlicher gestaltet werden müssten.

Barbara Schmidt, VEÖ-Generalsekretärin, schlägt in einer Aussendung "eine gemeinsame Erarbeitung neuer Vorschriften für die Erstellung von Stromrechnungen" vor. "Wir wollen unseren Kunden leichter lesbare Rechnungen anbieten, derzeit stehen die gesetzlichen Vorschriften leider dagegen."

In einer Stromfirma, die nicht genannt werden will, verwies man auf eine dreiseitige Musterrechnung der E-Control, die auch kein Musterbeispiel an Verständlichkeit sei. Der von der Bundeswettbewerbsbehörde kritisierte Jargon stamme letztlich aus dieser Musterrechnung. Detail am Rand: die heutige VEÖ-Generalsekretärin soll - damals noch als Juristin der E-Control - für diese Musterrechnung verantwortlich sein. (APA)