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Mäusebussarde und Habichte (im Bild) stehen in Niederösterreich auf der Abschussliste.

Foto: AP/Diether Endlicher

Wien - Der von der niederösterreichischen Landesregierung freigegebene Abschuss von 200 Mäusebussarden und 40 Habichten hat massiven Protest im In- und Ausland ausgelöst. Innerhalb von drei Wochen haben sich 20.000 Bürgerinnen und Bürger der Kritik von WWF, BirdLife und zahlreichen anderen Organistationen angeschlossen. In einer Petition fordern sie die sofortige Rücknahme der umstrittenen Niederösterreichischen Beutegreiferverordnung. "20.000 Stimmen sind ein überdeutliches Signal an Landesrat Josef Plank, nun sofort die Konsequenzen zu ziehen und ein totales Abschussverbot zu erlassen!", so Bernhard Kohler vom WWF in einer Aussendung. Sollte die Niederösterreichische Landesregierung die Verordnung nicht zurücknehmen, werden WWF und BirdLife eine Klage bei der Europäischen Union einreichen.

"Die Beutegreiferverordnung ist dazu geeignet, dem Ansehen Österreichs im Ausland nachhaltig zu schaden", ist Gabor Wichmann von BirdLife überzeugt. "Schon allein deshalb hat dieser Versuch Niederösterreichs, sich am EU-Recht vorbeizuschwindeln, in breiten Kreisen nur Unverständnis und Kopfschütteln ausgelöst." Es wurden sogar Vergleiche mit den Singvogelabschüssen in Italien laut.

Hintergrund

Wie berichtet hatte die Landesregierung kurz vor Weihnachten die Abschuss-Verordnung erlassen. Demnach sind auf die Dauer von fünf Jahren im Dezember und Januar jeden Jahres 200 Mäusebussarde und 40 Habichte abzuschießen - in Summe also 1.200 Greifvögel. "Als fadenscheinige Begründung für dieses Massaker müssen bedrohte Tierarten herhalten, die angeblich von Mäusebussard und Habicht gefressen werden", ist Kohler empört. Außerdem werden die Abschüsse als "vernünftige Nutzung" im Rahmen einer "Freizeitbeschäftigung der Jagdausübungsberechtigten" etikettiert.

WWF, BirdLife und die Grünen NÖ haben jeweils Stellungnahmen gegen die Verordnung eingebracht. Darin weisen sie auf die zahlreichen Fehler und Ungereimtheiten des Gutachtens hin, das ihr zugrunde liegt. Die Organisationen sind sich einig, dass die Greifvogelverordnung nicht der EU-Vogelschutzrichtlinie entspricht und somit gegen EU-Recht verstößt. (red)