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Kein Extra-Geld gibts für die Länder. Das kündigte Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka an.

Foto: AP/Ronald Zak

Wien - Am Fahrplan soll nicht mehr gerüttelt werden. Bereits nächste Woche bei der Regierungsklausur in Osttirol will die Koalition die Steuerreform durch den Ministerrat bringen, kündigt Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) am Dienstag im Standard-Gespräch an.

Gegenüber dem ersten Entwurf, der zum Teil auf Kritik gestoßen war, will Lopatka nur mehr wenig ändern. Eine klare Abfuhr erteilt der ÖVP-Politiker jenen Bundesländern, die eine Kompensation für ihre Steuerausfälle (457 Millionen Euro) fordern. "Ich sehe kein einziges schlagendes Argument, warum wir das tun sollten." Die Länder hätten schon beim letzten Finanzausgleich zusätzliche Mittel bekommen.

Und vor allem die SPÖ-Landeshauptleute Michael Häupl und Hans Niessl hätten schon im Vorjahr lautstark auf eine noch größere Steuerentlastung gedrängt. "Jetzt zu kommen und Rückforderungen zu stellen, halte ich schlichtweg für unfair" , sagt Lopatka. Fair sei das Anliegen auch deshalb nicht, weil Wien und andere Länder "Sonderregelungen" im Pensionsbereich für ihre Beamten hätten, die "Millionen an Zusatzausgaben" verursachen. "Hätten alle das niederösterreichische Modell, würden sich die Länder in den nächsten Jahrzehnten 500 Millionen Euro ersparen."

Streit und Selbstständige

Kein Verständnis zeigt Lopatka auch für Kritik der Arbeiterkammer (AK), die die Entlastung der Selbstständigen durch einen höheren Gewinnfreibetrag als "inakzeptabel" bezeichnet. In Summe kostet diese Maßnahme 300 Millionen. Lopatka: "Wir wollen eine Entlastung für alle. Da kann man Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer nicht ausschließen." Außerdem betrage die Steuerersparnis pro Person maximal 1500 Euro. Der Einwand der AK, mit der Begünstigung mache man atypische Beschäftigungsverhältnisse attraktiver, ist für den ÖVP-Politiker "nicht berechtigt" .

Es gebe bereits eine Vielzahl an atypisch Beschäftigten - "und es müsste auch im Interesse der AK sein, dass die auch von der Steuerreform profitieren" , sagt Lopatka.
Ein "paar Detailverhandlungen" seien nur bei der Frage der Gegenfinanzierung im Bereich der Unternehmensentlastung noch offen.

Dafür steht laut Lopatka schon fest, dass es bei der vieldiskutierten Spendenabsetzbarkeit noch kleinere Adaptionen geben wird. Grundsätzlich sind Spenden für "mildtätige Zwecke" innerhalb der EU und des EWR sowie Spenden an Entwicklungshelfer, die im Bereich Armutsbekämpfung tätig sind, absetzbar. Hilfsorganisationen hatten deshalb die Befürchtung geäußert, der Einsatz für Menschenrechte außerhalb der EU - etwa von Amnesty International - werde nicht gefördert. Dem widerspricht Lopatka. Man werde im Gesetz Klarheit schaffen, dass auch Einrichtungen, die für die Menschenrechte kämpfen, von der Absetzbarkeit profitieren.

Nicht kommen wird vorerst die Verpflichtung, bei der Spendenüberweisung die Sozialversicherungsnummer anzugeben. Diese Auflage könnte Wohltäter abhalten zu spenden, lautete die Befürchtung. Lopatka: "Das geht nicht von heute auf morgen." Nach einer gewissen Zeit soll das System aber umgestellt werden, sodass nur Spender, die ihre Sozialversicherungsnummer angeben, steuerlich profitieren. "Wir dürfen nicht falschen Angaben bei der Steuererklärung Tür und Tor öffnen."
Insgesamt hat die Steuerreform ein Volumen von 3,2 Milliarden Euro. Sie soll bis spätestens Ostern umgesetzt sein und dann rückwirkend mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten. Der größte Brocken entfällt mit 2,3 Milliarden Euro auf die Senkung der Steuertarife (siehe Eckdaten). Familien mit Kindern werden um weitere 500 Millionen Euro entlastet. Im Schnitt soll sich eine Familie laut Finanzministerium pro Jahr rund 2000 bis 3000 Euro ersparen. (Günther Oswald/DER STANDARD-Printausgabe, 4. Feber 2009)