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Das Ziehen bezieht sich natürlich nur auf die Türöffnung - anderes wäre in diesem Lokal illegal.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Wien/Graz/Salzburg/Bregenz - Wenn der Stadt Wien etwas unangenehm ist, beschreiten die sonst durchaus auskunftsfreudigen Pressestellen der Stadt den Dienstweg präzis - und sagen gerade eine Zahl. "Ungefähr 200" ist daher alles, was Helga Ruzicka-Stanzel über die Anzeigen nach dem neuen Tabakgesetz verraten will. Ruzicka-Stanzel ist für die Kommunikation der magistratischen Bezirksämter zuständig.

Auch, dass die Gesundheitsstadträtin (Sonja Wehsely) lieber auf die "formal zuständige Stelle" hinweisen lässt, als die Bühne des Gesundheitsschutzes zu erklimmen, ist bezeichnend: Die Begeisterung, sich zu den gerade einen Monat alten Rauchergesetzen in der Gastronomie zu äußern, ist enden wollend. Nicht nur in Wien.

Wiens 200 Anzeigen, betont man daher, wurden keineswegs vom Amt getätigt: Die Bürger waren es. Die daraus resultierenden Verwaltungsverfahren würden "vorschriftsmäßig" (Ruzicka-Stanzel) abgewickelt. Und: "Nein, von uns wird nicht erhoben, ob und wie das weitergeht. Und mehr sagen wir nicht."

Rundruf

Ähnlich vielsagend war die Kürze der Statements, die ein Rundruf des STANDARD durch die anderen Bundesländer einbrachte: In Salzburg dürfte die Welt demnach in Ordnung sein. Anzeigen gebe es nämlich "kaum", sagt Markus Hofmann, Kammer-Fachgruppen-Geschäftsführer der Gastronomie. Und Roland Schagler, Leiter des Strafamtes der Stadt Salzburg, erklärt: "So einfach ist es ja nicht. Das muss alles überprüft werden." Nur eines weiß man in Salzburg schon jetzt, sagt Hofmann: "Das Problem ist bei uns weniger gravierend als zum Beispiel in der Steiermark."

Ebendort wurden nämlich allein in Graz mehr als 70 Anzeigen getätigt: Gäste zeigen Gastronomen an, Wirte einander gegenseitig. Die zuständige Stadträtin Eva Maria Fluch hatte am Wochenende eine "Aktion scharf" organisiert: 30 Lokale in der Innenstadt, in Einkaufszentren und an der Peripherie wurden scharf kontrolliert und alle 30 Wirte bestraft. Zahlen für das Bundesland liegen nicht vor: Die Daten werden nicht zentral verwaltet.

In Vorarlberg ist das auch so - aber die geringe Zahl der Anzeigen (zehn) im Ländle macht Überblick möglich: Kontrollen wie in der Steiermark sind nicht geplant.

Situation im Osten

Ähnlich die Situation im Osten: In der Eisenstädter Wirtschaftskammer weiß man nur von zwei Anzeigen: einer in Eisenstadt, einer in Neusiedl. Amtsseitige Kontrollen gibt es nicht, die Interessenvertreter der Wirte tönen daher stolz, dass die Nichtraucherreglung "vorbildlich" umgesetzt wird.

Auch aus Kärnten werden "nur vereinzelt" Anzeigen gemeldet - und wie in den anderen Ländern auch betreffen sie meist Lokale in Einkaufszentren: In St. Pölten etwa gab es bisher 15 Anzeigen, von denen sieben zu Strafen führten. Die Strafhöhen, erklärt Martin Koutny, Stadt-Sprecher, unterlägen dem Datenschutz.

Auch in Innsbruck und Linz machen Einkaufszentren die größten Probleme: In Linz gab es 35 Anzeigen, erklärt Bezirksverwaltungsdirektorin Martina Steininger. Sie kämen aus dem Volk - das Amt suche dann das Gespräch mit den Wirten: "Wo nichts passiert, werden wir ordentlich strafen." Auch in Innsbruck wird nicht amtlich kontrolliert: Anzeigen, erklärt Thomas Geiger von der Sparte Tourismus der Tiroler Kammer, kämen vor allem von der "Schutzgemeinschaft für Nichtraucher". Geiger: "Dem Denunziantentum ist Tür und Tor geöffnet."

Bahnhofsrestaurants

Auf einen bisher übersehenen Hot Spot im Streit zwischen Rauchern und Nichtrauchern machte indes der Standard die ÖBB aufmerksam: Während in Zügen und Bahnhöfen Rauchverbot herrscht, sind Bahnhofsrestaurants in mittleren und kleineren Bahnhöfen meist Hochburgen des Rauchens. "Die Lokale sind vermietet - und wir können leider nicht in bestehende Mietverträge eingreifen", bedauert ÖBB-Sprecherin Bettina Gusenbauer. "Aber wir verstehen das Problem: Reisende haben keine Alternative. Mit Kindern ist das sicherlich entsetzlich." (rott, pehe, jub, spri, ver, wei, mue, stein/DER STANDARD-Printausgabe, 3.2.2009)