Ist der Mitarbeiter tatsächlich krank und brav zu Hause? Sind die Kinder wirklich bei Freunden und nicht in der Disco? Ist die Nachtschicht des Ehepartners vielleicht doch nicht arbeitsbedingt? Antworten auf derartige quälende Fragen kann eine Handy-Ortung geben - immer mehr Menschen vertrauen auf private Dienste, die einem Subjekt der Begierde per Handy nachspionieren. Auch von Mobilfunkfirmen wird die Handy-Ortung zusätzlich als Dienstleistung für private Nutzer angeboten. Doch der Datenrechtsexperte Hans G. Zeger warnt vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

"Stalking"

"Auch wenn die Frage der Personenortung ein juristisch noch weitgehend unbeackertes Feld ist, ist es möglich, aufgrund der Gesetzeslage und der bisherigen Rechtsprechung zu anderen Überwachungsmaßnahmen Rückschlüsse auf die Zulässigkeit zu ziehen", so Zeger. Sein Resümee: "Nur in den wenigsten Fällen kann eine Personen-Ortung gerechtfertigt und zulässig sein." Wer davon betroffen sei, könne sich mit zivilrechtlichen Unterlassungsklagen beziehungsweise strafrechtlichen Anzeigen wehren, empfiehlt Zeger.

Er meint, dass unerwünschte Handy-Ortung als "Stalking" (Paragraf 107a des Strafgesetzbuches: "Beharrliche Verfolgung") ausgelegt werden könne. Außerdem sei laut Strafgesetz auch zu bestrafen, wer "eine Vorrichtung, die an der Telekommunikationsanlage oder an dem Computersystem angebracht oder sonst empfangsbereit gemacht wurde, benützt".

Sinnvoll

Arge-Daten-Obmann Zeger räumt ein, dass Handy-Ortung sinnvoll sein könne, bei der Suche nach Vermissten etwa. Doch meistens erhalte man damit auch Informationen, die mit dem ursprünglichen Zweck nichts zu tun habe. Und das darf laut Datenschutzgesetz nicht verwertet werden. (simo)