Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat dem Missbrauch der EU-weiten Anerkennung von Studienabschlüssen einen Riegel vorgeschoben. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil können Absolventen durch eine Anerkennung ihres Diploms im Ausland nicht in ihrem Heimatland notwendige weitere Prüfungen umgehen. (Az: C-311/06)
Nach europäischem Recht müssen die EU-Staaten ihre Universitätsdiplome gegenseitig anerkennen. Ein angehender Ingenieur in Italien hatte die Idee, dies zur Verkürzung seiner Ausbildung auszunutzen. Er hatte in Turin das entsprechendes Studium abgeschlossen, nicht aber das in Italien zusätzlich notwendige Staatsexamen abgelegt. Stattdessen ließ er sein Universitätsdiplom in Spanien als gleichwertig anerkennen. Weil Spanien keine weiteren Voraussetzungen kennt, konnte er sich dort auch gleich in das Verzeichnis katalanischer Ingenieure eintragen lassen.
Statt in Spanien zu arbeiten, ging er aber mit den spanischen Papieren nach Italien zurück, um sich dort niederzulassen. Schließlich sei er ja anerkannter spanischer Ingenieur. Das italienische Justizministerium wollte den Trick sogar durchgehen lassen, der italienischen Ingenieurskammer kam die Sache freilich "spanisch" vor. Zu Recht, wie nun der EuGH bestätigte: Die Voraussetzungen für den Neuzugang zu einem Beruf könne jedes Land immer noch selbst festlegen. Ohne jede Berufserfahrung brauche Italien daher den spanischen Italiener nicht als Ingenieur zuzulassen. (APA/AFP)