Korneuburg - Die Ermittlungen nach tödliche Karambolage auf der Donauuferautobahn (A22) in Korneuburg vom vergangenen Donnerstag sind weiter im Laufen, aber der Verdacht gegen Bundesheer erhärtet sich.

Die Identität des Opfer ist auf alle Fälle, "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" geklärt, so Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Es handle sich um eine junge Frau aus Tschechien. Verwandte aus Tschechien waren am Dienstag nach Korneuburg gekommen, um persönliche Gegenstände des Opfers zu identifizieren. Für heute, Mittwoch, ist eine weitere Obduktion der verunglückten Frau angesetzt.

Bundesheerübung in 260 Meter Entfernung

Sieben Pkw waren in den Unfall auf der A22 am vergangenen Donnerstag verwickelt. Die tschechische  Autofahrerin wurde  bei der Kollision getötet. Sieben Personen wurden verletzt.  Die Exekutive ermittelte bald, dass "vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände" starker Rauch aufgetreten war. Es sei nicht auszuschließen, dass die Nebelhandgranaten Mitursache für den Unfall seien. In der Folge geriet das Bundesheer in die Kritik. Es hatte in 260 Metern Entfernung zur Unfallstelle Nebelhandgranaten gezündet. Nach der gültigen Benützungsordnung hätte ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden müssen.

"Nebelbeaufschlagungen" werden untersucht

Die technischen Gutachten der in die Kollision verwickelten Autos sind noch ausständig. Vor allem muss erhoben werden, ob sich an den Autos "Nebelbeaufschlagungen" finden lassen. Also Spuren von künstlich erzeugtem Nebel.

Nebel zog Richtung Autobahn

Wie der ORF-Teletext berichtet, hätten alle Rekruten ausgesagt, dass der Nebel Richtung Autobahn gezogen sei. Das könnte bedeuten, dass die Bundesheerübung am Unfall ein Mitauslöser gewesen sein kann.

 

Rekruten durften nicht helfen

Laut Medien berichteten Rekruten auch, sie hätten den Unfallopfern nicht helfen dürfen. Weder die zwei Ärzte noch die 62 Rekruten durften helfen. Dazu erklärte das Bundesheer, dass bereits genug Einsatzkräfte an Ort und Stelle gewesen seien und es wäre viel zu gefährlich gewesen die Rekruten ohne Warnwesten auf die Autobahn zu lassen. Zum Schutz der Rekruten, die erst in ihrer zweiten Ausbildungswoche gewesen seien, habe man daher von einem Hilfseinsatz abgesehen.

Verteidigungsministerium wartet auf Endbericht

Vom Verteidigungsministerium wurde betont, dass die eingesetzte Kommission des Bundesheeres nach wie vor mit Erhebungen und Befragungen beschäftigt sind. Es liege noch kein End- bzw. Zwischenbericht vor, so ein Sprecher des Verteidigungsministerium. So lange dies nicht der Fall sei, werden keine Statements abgegeben. Angaben über mögliche interne Konsequenzen wurden demzufolge auch nicht gemacht. Es wurde angekündigt, vorliegende Erkenntnisse aus abgeschlossenen End- bzw. Zwischenberichten der Öffentlichkeit mitzuteilen. Man sei "sehr an Aufklärung interessiert", hieß es.

Fahrlässigkeit gegen unbekannte Täter

Köhl betonte, dass die Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Fahrlässigkeit nach wie vor gegen unbekannte Täter liefen. Es gebe noch keine Erhebungen gegen einzelne Personen.(APA)