Ljubljana - Die Zahl der Anfang der 1990er Jahre widerrechtlich aus dem slowenischen Bevölkerungsregister getilgten Ex-Jugoslawen ist größer als bisher angenommen. 25.671 Personen verloren im Februar 1992 automatisch ihren Aufenthaltsstatus in Slowenien, teilte der Staatssekretär im Innenministerium, Goran Klemencic, am Dienstagabend in Ljubljana (Laibach) mit. Bisher waren die Behörden von gut 18.000 "Ausgelöschten" ausgegangen, deren Rehabilitierung das slowenische Verfassungsgericht in zwei Erkenntnissen angeordnet hatte.

Die slowenischen Behörden sind bei der Umsetzung der Erkenntnisse seit Jahren säumig. Im April 2004 scheiterte ein Versuch der damaligen Mitte-Links-Regierung zur Regelung der Frage an einer von der konservativen Opposition erzwungenen Volksabstimmung. Die konservativen Parteien gewannen die Parlamentswahl im Herbst 2004 und zeigten kein besonderes Interesse an einer Rehabilitierung der "Ausgelöschten". Sie argumentieren, dass die Betroffenen nach ihrer Rehabilitierung Millionenklagen gegen Slowenien einbringen könnten. Außerdem befänden sich unter den "Ausgelöschten" auch Feinde Sloweniens, die während der Balkan-Kriege auf Seite Belgrads gestanden seien und sich nun ins gemachte Nest setzen wollten, kritisiert die slowenische Rechte.

Die seit Dezember amtierende neue Mitte-Links-Regierung unter Premier Borut Pahor will einen neuen Anlauf zur Lösung der "Ausgelöschten"-Frage unternehmen, deretwegen sich Ljubljana seit Jahren Kritik vom Europarat und renommierten internationalen Menschenrechtsorganisationen anhören muss. Als ersten Schritt kündigte Innenministerin Katarina Kresal die Erhebung der genauen Zahl der Betroffenen an.

Laut den am Dienstag veröffentlichten Daten sind von den Anfang 1992 ausgelöschten Personen noch 24.369 am Leben, davon sind 17.056 Ausländer. 7313 Personen hätten nach dem 26. Februar 1992 die slowenische Staatsbürgerschaft erhalten, 3.630 hätten einen ständigen Aufenthaltsstatus in Slowenien, berichtet die Tageszeitung "Delo" in ihrer Internetausgabe. Damit bleiben 13.426 Personen, die dem heutigen Dienstag keinen geordneten Aufenthaltsstatus in Slowenien hätten. Diese Personen sollen nun mit einem Gesetz rückwirkend rehabilitiert werden.

Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeitserklärung Sloweniens im Juni 1991 lebten rund 200.000 Bürger anderer damaliger jugoslawischer Teilrepubliken in dem neuen Staat. Sie alle sollten innerhalb einer Frist von sechs Monaten auf Antrag die slowenische Staatsbürgerschaft erhalten. Im Februar 1992 lief diese Frist aus. All jene, die bis dahin keinen Antrag auf Staatsbürgerschaft oder ständigen Wohnsitz in Slowenien gestellt hatten, wurden damals automatisch aus dem Bevölkerungsregister gestrichen. Die Verfassungsrichter hoben diese Streichung im Jahr 1998 als verfassungswidrig auf, weil die betroffenen Personen nicht im Vorfeld informiert worden seien. (APA)