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Laut Staatsanwaltschaft soll einer der Täter bei der Ermordung von Umar I. diese Jacke getragen haben.

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Im Fall des am 13. Jänner in Wien-Floridsdorf erschossenen Tschetschenen Umar I. gibt es laut Innenministerium eine vielversprechende Spur: Auf einer kurz nach der Tat in einer Biotonne entdeckten Jacke sind Hautabriebspuren gefunden worden, bestätigte Oberst Rudolf Gollia einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung Österreich.

Die Jacke war in der Nähe jener Supermarktfiliale gefunden worden, bei der die Mörder ihr Fluchtfahrzeug gewechselt haben dürften. Einer der Täter hat laut Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, die Jacke getragen. Die Spuren werden nun im Innsbrucker Labor einer DNA-Analyse unterzogen.

Kein Bild der Täter

Unterdessen hat die Asfinag Spekulationen zurückgewiesen, wonach sie Aufnahmen von der Flucht der Täter gemacht hat. "Unsere Verkehrsüberwachungskameras dienen zur Beobachtung des fließenden Verkehrs und des Straßenzustandes. Zweck der Kameras ist es, so rasch als möglich eingreifen zu können, sollte sich zum Beispiel ein Unfall ereignen oder Gegenstände auf der Fahrbahn liegen. Bilder aus diesen Kameras werden nicht gespeichert", so der Autobahnerhalter in einer Aussendung. Darüber hinaus seien die Kameras zur Mautüberwachung in Betrieb, die jedoch nur Bilder eines Fahrzeuges dokumentieren, bei dem keine Mautabbuchung stattgefunden hat.

Bei der Section Control würden nur Fahrzeuge gespeichert, bei denen bei Passieren der überwachten Strecke eine Übertretung der erlaubten Geschwindigkeit festgestellt wurde. "Diese Daten werden direkt von der zuständigen Behörde ausgewertet und können von der Asfinag auch nicht abgerufen werden", hieß es.

Gegen Otto Kaltenbrunner, der den Tätern als Chauffeur gedient haben soll, wird indes wegen Mordes als Beteiligter ermittelt. "Ich kann nur sagen, dass ich ihm den Rat gegeben habe, hier keine weiteren Aussagen zu machen", sagt der Wiener Anwalt Rudolf Mayer, der die Verteidigung des Verdächtigen übernommen hat.

Die Informationen zu dem Fall befänden sich in einem Verschlussakt und seien für ihn nicht einsehbar. An der verhängten Untersuchungshaft dürfte sich laut Mayer auch nach der ersten Haftprüfung nichts ändern. (APA, red, DER STANDARD; Printausgabe, 26.1.2009)