Wilhelm Rasinger

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Wien - Die geplanten Änderungen bei der Anlegerentschädigung für Kunden von Wertpapierfirmen werden nicht nur von Anlegerschützern, sondern auch von der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen (dem Pendant zur Einlagensicherung der Banken) begrüßt.
"Das Gute daran ist, dass erstmals offiziell anerkannt wird, dass es Großschäden geben kann, die mit dem bestehenden System nicht befriedigt werden können, und dass Anleger sich durch die Staatshaftung zukünftig darauf verlassen können, wirklich bis zur bereits jetzt geltenden Grenze von 20.000 Euro entschädigt zu werden" , sagte Johannes Gotsmy, Geschäftsführer der Anlegerentschädigung von WPF dem Standard.

Zur Anwendung komme auch das neue System nur, wenn Kundengelder veruntreut werden. "Schlechte Beratung ist nicht inkludiert" , so Gotsmy. Kam es bisher zu Betrugsfällen, mussten alle in der Anlegerentschädigung vertretenen Wertpapierfirmen pro Schadensfall jährlich bis zu zehn Prozent ihres Eigenkapitals zur Deckung des Schadens einzahlen. Zukünftig würde vor Schadenseintritt in eine Versicherung eingezahlt, und nur wenn diese nicht ausreicht, noch aus dem Eigenkapital nachgeschossen - und dies maximal zweimal in fünf Jahren. Damit seien die Firmen nicht mehr in ihrer Existenz gefährdet, sagte Gotsmy. 2007 hatten 140 Wertpapiergesellschaften ein Eigenkapital von 120 Millionen Euro. (kol, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.Jänner)