Wien- Der Ministerrat hat am Dienstag gemäß Publizistikförderung I den Grundbetrag für die Förderung der Akademien der Parlamentsparteien beschlossen. Diese Basisförderung ist für alle Parteien gleich und beträgt heuer 654.998,40 Euro. Überwiesen wird das Geld bis 15. Februar.

Parteien, die mit mindestens fünf Abgeordneten im Nationalrat vertreten sind, steht eine Förderung des Bundes für ihre "Bildungsarbeit" zu. Zum Grundbetrag kommt aber noch ein flexibler Zusatzbetrag hinzu, der nach der Zahl der Abgeordneten berechnet wird. Dieser wird üblicherweise im Laufe des Frühlings verteilt.

Der Grundbetrag der Akademieförderung setzt sich aus dem Jahresbruttobezug von fünf Universitätsprofessoren und sieben Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe b (üblicherweise Maturanten) samt Sonderzahlungen zusammen. Als Zusatzbetrag erhalten die Partei-Akademien für jeden Abgeordneten der politischen Partei den Jahresbruttobezug eines Vertragsbediensteten der Gruppe c (qualifizierte Nicht-Maturanten, z.B. qualifizierte Schreibkräfte) samt Sonderzahlungen. Aufgrund des Wahlergebnisses vom September 2008 werden dabei SPÖ, ÖVP und Grüne, die Mandatsverluste einfuhren, weniger bekommen, FPÖ und BZÖ mehr.

Gefördert werden mit den Geldern das Renner-Institut der SPÖ, die Politische Akademie der ÖVP, das FPÖ-Bildungsinstitut, die Grüne Bildungswerkstatt sowie die BZÖ-Zukunftsakademie. (APA)