Die Werberegelungen für Österreichs Privatsender sollen demnächst gelockert werden. Eine entsprechende Gesetzesnovelle zur Umsetzung der EU-Mediendiensterichtlinie hat am Mittwoch den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Ein zeitlicher Mindestabstand zwischen zwei Werbeunterbrechungen ist demnach künftig nur noch für Filme, Nachrichten und Kinderprogramme vorgeschrieben, die Beschränkung für die Anzahl an sogenannten "Teleshopping-Fenstern" wird aufgehoben. Die Novelle muss abschließend - vermutlich noch im Jänner - vom Plenum des Nationalrats abgesegnet werden.

Wettbewerbsfähigkeit werde gestärkt

Im Radiobereich sollen die Unterbrechungsmöglichkeiten bei Nachrichten- und Kindersendungen an den Fernsehbereich angeglichen werden: Fernseh- und Kinofilme sowie Kinder- und Nachrichtensendungen dürfen pro halber Stunde einmal unterbrochen werden. Kindersendungen müssen mehr als eine halbe Stunde dauern, um unterbrochen werden zu dürfen. Laut Medien-Staatssekretär Josef Ostermayer werde dadurch "die Wettbewerbsfähigkeit von österreichischen Privatsendern vor allem im Verhältnis zur ausländischen Konkurrenz gestärkt". Die EU-Mediendiensterichtlinie muss bis 19. Dezember 2009 in allen EU-Staaten in das nationale Recht eingearbeitet werden. Die zweite Teilumsetzung soll in Österreich im Herbst erfolgen.

Kritik von FPÖ

"Mit der vorgezogenen Anpassung an die neuen Bestimmungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im Privat-TV-und Privatradiogesetz wird ein weiterer Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Stärkung der Rundfunklandschaft in Österreich geleistet", so ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer in einer Aussendung. Kritik an der Werberegelung bei Kindersendungen kam von der FPÖ. Es werde "ermöglicht, dass Kindersendungen schon nach 30 Minuten unterbrochen werden dürfen, um den Kindern Werbesendungen und Teleshoppingsendungen einzutrichtern", so die FP-Abgeordneten Norbert Hofer und Harald Stefan. Zuvor sei es so gewesen, dass es erst nach 45 Minuten möglich war.

Archivierung von Online-Medien abgesegnet

Einstimmig hat der Verfassungsausschuss die Ablieferungspflicht digitaler Nachrichten an die Nationalbibliothek (ÖNB) beschlossen. Online-Medien sollen künftig, genauso wie ihre "Print-Geschwister", ein "Exemplar" zur Archivierung bereitstellen. Die ÖNB wird dadurch ermächtigt, österreichische Internet-Seiten bzw. Internet-Seiten mit Österreich-Bezug und "periodische" Online-Medien zu sammeln. Eine aktive Bringschuld besitzen Medieninhaber, wenn ihre Inhalte mit einer Zugangskontrolle (Passwort, Bezahlpflicht) versehen sind, oder wenn die automatische Abspeicherung durch die ÖNB aus technischen Gründen nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass an den Inhalten "bibliothekarisches Bewahrungsinteresse" bestehen. (APA/red)