ModeratorIn: Wir danken Helmut Blum fürs Kommen und freuen uns auf Ihre Fragen.

Helmut Blum: Ich bedanke mich für die Einladung zum heutigen Chat, und freue mich schon auf Ihre Fragen.

Shirin Maier: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Von wem und weshalb werden die Zogajs im Kosovo verfolgt, sodass ihnen in Österreich Asyl zu gewähren wäre?

Helmut Blum: Bin leider nicht in der Lage auf Ihre Frage konkret zu antworten, da die Behandlung der geltend gemachten Asylgründe Gegenstand des derzeit laufenden Asylverfahrens sind. Ein wesentlicher Grund für die Asylantragstellung ist aber der durch mehrere Gutachten belegte sehr schlecht Gesundheitszustand von Frau Nurije Zogaj.

Bjargi Bjargison: S. g. Hr. Blum, wieviele unterschiedliche Anträge gab es in Zusammenhang mit der Causa Zogaj inzwischen wirklich? Was ist dran an der u. a. auf Ö3 kolportierten Zahl von über 100 verschiedenen Eingaben?

Helmut Blum: Ich kann die kolportierte Zahl von über 100 Anträgen nicht nachvollziehen. Tatsache ist, dass der Ehegatte von Frau Zogaj 2 Asylanträge gestellt hat, der Rest der Familie hat lediglich Asylerstreckungsanträge gestellt. Die nunmehr in Österreich gestellten Asylanträge (für die Mutter und die 5 Kinder) sind Erstasylanträge.

ModeratorIn: Frage per Mail: Wann haben Sie arigona zogaj und ihre mutter das letzte mal gesehen? Und geht es der mutter tatsächlich so schlecht, dass sie nicht abgeschoben werden kann?

Helmut Blum: Montag Abend. Es geht der Mutter tatsächlich so schlecht, dass sie ohne Schaden für ihre Gesundheit nicht abgeschoben werden kann. Dies wurde durch mehrere Privatgutachten bestätigt. Auch ein von der BH Vöcklabruck im Sommer 2008 eingeholtes Gutachten eines gerichtlich beeideten medizinischen Sachverständigen hat diese Diagnose bestätigt.

number47: Da die Familie Zogaj wohl kaum über finanzielle Reserven verfügt würde es mich interessieren wer für die Bezahlung der Anwaltskosten aufkommt oder arbeiten sie kostenlos?

Helmut Blum: Für meine Arbeit bis Herbst 2007 wurde ich von der Familie Zogaj bezahlt. Der Vater der Familie hatte über einen längeren Zeitraum in Österreich legal gearbeitet und war daher in der Lage mein Honorar zu finanzieren. Seit Herbst 2007 habe ich für meine Tätigkeit kein Honorar erhalten.

ZiggyStardust: Immer wieder wird der mehrjährige Aufenthalt der Familie Zogaj als Grund für einen humanitären Aufenthalt genannt. Vertauschen Sie hier nicht Ursache und Wirkung, bedenkt man dass die lange Verfahrensdauer eher auf die große Anzahl an Einsprüchen un

Helmut Blum: Tatsache ist, dass sich die Mitglieder der Familie Zogaj seit 2002 in Österreich aufhalten und sich hier sehr gut integriert haben. Die jetzt in Österreich lebenden Mitglieder der Familie haben jetzt erstmals eigene Asylanträge gestellt. Tatsache ist, dass der Aufenthalt der Familienmitglieder nach Abschluss des Asylverfahrens betreffend den Vater über mehrere Jahre hindurch geduldet wurde und die Voraussetzungen für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels durchaus gegeben waren. Ein Gutachten eines Rechtsprofessors der Uni Wien bestätigt, dass der damals zuständige Bundesminister für Inneres rechtmäßig gehandelt hätte, wenn er im Dezember 2007 der Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Nurije und Arigona zugestimmt hätte.

Shirin Maier: Auch nach mehrmaliger Durchsicht der GFK konnte ich "schlechten Gesundheitszustand" nicht als Asylgrund ausfindig machen. Halten Sie die eingebrachten Asylanträge für aussichtsreich?

Helmut Blum: Der schlechte Gesundheitszustand kann Grundlage für die Gewährung subsidiären Schutzes an die Frau Nurije Zogaj sein. Ich sehe gute Chancen, dass zumindest in so weit der Asylantrag sehr gute Erfolgschancen hat. Dieser subsidiäre Schutz wäre auf die minderjährigen Kinder zu erstrecken.

Julian Casablancas #1: Sehr geehrter Herr Blum! Wieso ist ihrer Meinung nach, die Stimmung in der Bevölkerung in der Causa Zogaj umgekippt?

Helmut Blum: Ich glaube, dass ein wesentlicher Grund für das Kippen der Stimmung der Umstand war, dass seitens der Behörden bei verschiedenen Anlässen darauf hingewiesen wurde, dass einzelne Mitglieder der Familie Zogaj straffällig geworden seien. Schlecht war meines Erachtens auch die jetzt erfolgte illegale Einreise der 4 Kinder. An sich haben wir angestrebt, eine schrittweise Familienzusammenführung durch Anträge auf Schulervisa für die beiden kleineren Kinder und eine Familienzusammenführung des älteren Sohnes mit seiner in Österreich legal lebenden Ehefrau zu erreichen. Auf die von mir nicht zu beeinflussende illegale Einreise in Österreich musste ich durch die Einbringung von Asylanträgen reagieren.

süerkrüt: Was ist dran an der Behauptung, dass mehrere Familienmitglieder straffällig geworden sind?

Helmut Blum: Nicht sehr viel. Tatsache ist, dass ein Familienmitglied ein Jugendstrafverfahren bei einem oberösterreichischen Bezirksgericht hatte, aber zu keiner Strafe verurteilt wurde. Tatsache ist weiters, dass eine allfällige Straffälligkeit einzelner Familienmitglieder niemals Thema im fremdenrechtlichen Verfahren war und die zuständige Fremdenbehörde die 2004 ergangenen Ausweisungsbescheide nicht auf eine Straffälligkeit einzelner Familienmitglieder gestützt hat.

Kurt Habernick: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Jeder Asylbewerber hat das Recht auf Schutz vor den Behörden seines Heimatlandes, weder Namen, noch Geburtsdatum, oder Geschlecht dürfen publik werden. Jetzt ist von Familie Zogaj in allen Medien zu lesen, Namen, Auf

Helmut Blum: Ich bin nicht glücklich darüber, dass über persönliche Daten der Familie Zogaj von Behördenseite in der Öffentlichkeit berichtet wurde bzw. wird. Im Hinblick darauf, dass meines Wissens im Zusammenhang mit Sachverhalten aus dem Herbst 2007 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet wurden, möchte ich diesen Sachverhalt aber nicht näher kommentieren.

Sektor 2000: Herr Dr. Blum, wir kennen uns aus knapp 5 gemeinsamen Jahren Mitte der neunziger Jahre: Für den Fall, dass alle - einschließlich der gerichtlichen - Instanzen - die neuen Anträge der Familie Zogaj abweisen würden, würde sich die Familie dann dieser

Helmut Blum: Ich gehe davon aus, dass die Mitglieder der Familie Zogaj das Ergebnis des Asylverfahrens zur Kenntnis nehmen werden und sich dementsprechend verhalten werden.

Bjargi Bjargison: S. g. Hr. Blum, für mich wirkt die Causa Zogaj inzwischen wie eine Kraftprobe gewiefter Winkeladvokaten, man denke nur an die die jetzige neuerliche Asylantragstellung durch andere Familienmitglieder. Sehen Sie nicht auch die Gefahr, dass durch dies

Helmut Blum: Ich habe die Verpflichtung als Rechtsanwalt im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen das best mögliche zu tun. Ich sehe den Rechtsstaat dadurch nicht gefährdet. Im Gegenteil: Es ist Teil des rechtsstaatlichen Prinzips, dass jedermann das Recht hat Anträge zu stellen, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren im Instanzenzug abgehandelt werden. Die nunmehr erfolgte Asylantragsstellung war eine notwendige Reaktion auf die von mir nicht befürwortete illegale Einreise der 4 Kinder, zu der ich als Vertreter der Familie verpflichtet bin, wenn ich meine anwaltlichen Pflichten ernst nehme. Das Asylverfahren bietet im Übrigen die Chance, dass für alle Familienmitglieder eine Klärung aller rechtlichen Fragen (Asyl, subsidiärer Schutz, Zulässigkeit der Ausweisung) erfolgen wird. Es würde die Funktionsfähigkeit des österreichischen Rechtsstaates bestätigen, wenn die Behörden auf der Basis der rechtlichen Grundlagen all diese Fragen entscheiden ohne dass dabei Einflüsse zum tragen kommen, die jetzt Gegenstand der öffentlichen Diskussion sind.

der lange hans: Dr. Blum! Ich verstehe Ihre Vorgangsweise nicht. Da die Familie keine Asylgründe hat, besteht einzig die Chance auf subsidiären Schutz. Machen Sie der Familie durch diesen Schritt nicht Hoffnungen die zu keinem dauerhaften Aufenthaltsrecht führen? N

Helmut Blum: Ich bin nicht glücklich über den Umstand, dass die 4 Kinder illegal eingereist sind. Ich musste aber auf diese geänderten Verhältnisse durch Einbringung eines Asylantrages reagieren. Ich möchte jetzt nicht kommentieren, in wie weit asylrelevante Gründe vorliegen. Dies wird im laufenden Verfahren geklärt. Sollte Nurije Zogaj subsidiären Schutz bekommen, wäre dieser zumindest auf die minderjährigen Kinder zu erstrecken. Mit dem subsidiären Schutz ist einerseits ein befristetes und verlängerbares Aufenthaltsrecht verbunden, andererseits ein freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Ich glaube daher nicht, dass bei den Familienmitgliedern falsche Hoffnungen geweckt werden.

Erik Bateman: Warum stellt die Familie Zogaj nicht Anträge auf Zuwanderung, anstelle immer neuer Ayslanträge. Aufgrund ihrer Sprachkenntnisse und ihrer laut den Medien guten Integration sollte das zu einem positivem Ergebniss führen?

Helmut Blum: Es wurde in den letzten 1 1/2 Jahren versucht, Schülervisa für die kleineren Kinder zu bekommen, eine Familienzusammenführung des älteren Sohnes mit seiner Ehefrau in Österreich zu erreichen und für Arigona und Nurije Zogaj einen humanitären Aufenthaltstitel zu erlangen. Diese Bemühungen wurden durch die von mir nicht zu beeinflussende und auch nicht gut geheißene illegale Einreise der 4 Kinder konterkarriert. Ich musste auf diese geänderte Situation durch eine Asylantragsstellung reagieren. Ich bin darüber nicht glücklich, immerhin werden im Asylverfahren aber viele wesentliche Fragen einer Klärung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zugeführt.

Weltbeobachterin.blog.de: Ist die mediale Aufmerksamkeit der Familie Zogaj, nicht benachteiligend gegenüber anderen Asylwerber, die vielleicht trieftigere Gründe hätten Asyl zu bekommen?

Helmut Blum: Ich glaube, dass die mediale Aufmerksamkeit nicht unbedingt ein Vorteil für die Familie Zogaj ist. Ich sehe daher keine Benachteiligung für andere Asylwerber.

Dicentim: Warum stellt die Familie keinen Einwanderungsantrag, sondern wieder nur einen Asylantrag?

Helmut Blum: Ein Einwanderungsantrag für Nurije und Arigona kann vom Inland aus nicht gestellt werden. Es gibt nur die Möglichkeit eines humanitären Aufenthaltstitels mit Zustimmung der Frau Innenminister. Eine derartige Zustimmung liegt bis zum heutigen Tage nicht vor.

Bjargi Bjargison: Wie bewerten Sie eigentlich die Rolle des ORF in Zusammenhang mit dem Fall Zogaj? Ist Ihrer Meinung nach die massive Parteinahme des Staatsfunks für die Familie zu rechtfertigen oder ist sie gar hinderlich?

Helmut Blum: Ich halte die gegenwärtige Medienberichterstattung und das dadurch hervorgerufene öffentliche Interesse für die Abwicklung des Falles nicht für förderlich. Näher will ich das aber nicht kommentieren.

ModeratorIn: Als Arigona untertauchte, war oft die Rede davon, das Mädchen würde den Staat "erpressen". Wie stehen Sie zu dieser Ausdrucksweise?

Helmut Blum: Ich halte dieses Ausdrucksweise für falsch. Arigona war damals 15 Jahre alt und hat eine unüberlegte Panikaktion gesetzt. Von Erpressung kann keine Rede sein.

therealnews.com: Falls das Verfahren für die Zogajs erfolgreich enden sollte, besteht dann nicht die Gefahr dass auch weitere Asylwerber den Weg über die Medien anstatt dem rechtlich vorgesehenen Instanzenzug wählen?

Helmut Blum: Diese Gefahr besteht nicht. Sie können davon ausgehen, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung sich nicht von der Medienberichterstattung beeinflussen lässt, sondern vielmehr auf der Basis der Rechtslage entscheiden wird. Ich glaube auch nicht, dass die Medienberichterstattung über den gegenständlichen Fall ein Vorteil für meine Mandanten ist.

Beste Expertin: Was sind Ihre Absichten gegenueber der Republik, dass Sie in dieser Causa seit Herbst 2007 ohne Bezahlung arbeiten?

Helmut Blum: Ich erwarte von den zuständigen Behörden, dass sie in diesem Verfahren ohne Rücksichtnahme auf die öffentliche Meinung und die Medienberichterstattung die anhängigen Verfahren sachlich und rechtlich richtig abwickelt. Ich arbeite seit Herbst 2007 ohne Bezahlung, da mich der Fall rechtlich interessiert und ich meine Mandanten in dieser Situation nicht im Stich lassen will.

der lange hans: Wieso wurde von der Familie angegeben über den Verbleib ihres Vaters keine Kenntnis zu haben, wenn er dann doch plötzlich zwecks Unterschriftleistung auf den Anträgen für die Schülervisa wieder greifbar war

Helmut Blum: Ich selbst habe mit dem Vater seit September 2007 keinen Kontakt. Mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht sagen.

Dimas Irusta: Wer zählt die Gerichtskosten, Gebühren, usw.?

Helmut Blum: Das Asylverfahren ist gebührenfrei. Im Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof besteht die Möglichkeit der Verfahrenshilfe. Die im Asylverfahren einzuholenden sachverständigen Gutachten werden wie in jedem Asylverfahren von der Republik Österreich getragen, ebenso allenfalls notwendige Dolmetschkosten.

cuore45: Hr. Dr. Blum, gibt es für uns Österreicher auch die Möglichkeit irgendwie zu helfen und zu unterstützen, dass die Familie in Österreich bleiben kann?

Helmut Blum: Ich bedanke mich für Ihr Angebot, sehe aber im Moment keine Möglichkeit, meinen Mandanten unmittelbar zu helfen. Wichtig ist jetzt, dass die Behörden die Möglichkeit haben in Ruhe und ohne Beeinflussung durch die öffentliche Meinung das Verfahren dem Gesetz entsprechend abzuwickeln.

ModeratorIn: Herr Blum, vielen Dank fürs Chatten, liebe UserInnen, danke für die vielen spannenden Fragen. Die Zeit ist leider um. Bis zum nächsten Chat!

Helmut Blum: Ich bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre kompetenten und sachlichen Fragen. Ich habe gerne dazu Stellung genommen.