Johannesburg - In Südafrika entscheidet heute, Montag, die oberste Berufungsinstanz des Landes in Bloemfontein über die Rechtmäßigkeit eines Korruptionsverfahrens gegen den Chef der Regierungspartei Afrikanischer Nationalkongress (ANC), Jacob Zuma. Obwohl die Staatsanwaltschaft bei einem positiven Ausgang des von ihr angestrengten Verfahrens ihre Klage gegen Zuma erneuern will, will der ANC bei der Wahl im Frühjahr an Zuma als Kandidaten für das Präsidentenamt festhalten.

Im September 2008 hatte ein Richter Zumas Einspruch stattgegeben und den Beschluss der Staatsanwaltschaft, ihn im Zusammenhang mit einem Rüstungsgeschäft wegen Korruption, Geldwäsche und Betrug zu verfolgen, für „null und nichtig" erklärt. Eine Anklage gegen Zuma war nach seiner Wahl zum ANC-Vorsitzenden Ende 2007 erneuert worden. Seine Anhänger hatten dabei Machenschaften des entmachteten Präsidenten Thabo Mbeki vermutet.
Der ANC hat inzwischen mit der Vorstellung eines Programms für Arbeit und ein besseres Sozialsystem den Wahlkampf eingeläutet. Das ANC-Programm sieht für die kommenden fünf Jahre fünf Schwerpunkte vor, darunter die Bereiche Bildung und Gesundheit. Außerdem sollten Arbeitsplätze geschaffen und den Menschen ein eigenes Auskommen ermöglicht werden. Die bevorstehenden Wahlen gelten als wichtiger Test für den ANC, nachdem sich ein Teil seiner Mitglieder abgespaltet hat. Die ausgetretenen Mitglieder gründeten Mitte Dezember eine neue Partei namens Congress of the People (COPE). (AFP, dpa, DER STANDARD, Printausgabe, 12.1.2008)