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Foto: REUTERS/ GLEB GARANICH

Besonders betroffen von den Pensionskürzungen sind teilzeitbeschäftigte Frauen. Aber auch Vollzeitbeschäftigte treffen die Kürzungen, hat die Arbeiterkammer berechnet.

Beispiel: Eine Frau, 1948 geboren, geht 2008 zum gesetzlichen Pensionsalter von 60 in Pension. Derzeit würde sie 1200 Euro Pension brutto bekommen. Nach der Pensionsreform sinkt ihre Pension auf 1068 Euro (durch die Senkung des Steigerungsbeitrages), eine Kürzung von elf Prozent. Dazu kommt die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes: Derzeit wird die Pensionshöhe nach den 15 besten Verdienstjahren berechnet, mit der Reform steigt der Durchrechnungszeitraum um ein Jahr pro Jahr. 2008 wäre der Rechnungszeitraum um fünf Jahre länger - das bedeutet zusätzlich Kürzungen um sechs Prozent.

"Hacklerin" verliert fast 20 Prozent Pension

Auch bei der so genannten "Hacklerregelung" (Ausnahmen für Arbeiter bei der Abschaffung der Frühpension) kommt es laut Berechnungen der Arbeiterkammer zu massiven Pensionsverlusten.

Beispiel: Eine Frau, 55 Jahre alt, verdiente zuletzt 1500 Euro monatlich. Wenn sie am 1. Februar 2004 (nach 40 Arbeitsjahren) in Pension geht, würde sie nach altem Pensionsrecht 1050 Euro brutto Pension bekommen.

Nach der schwarz-blauen Pensionsreform bekäme sie bei Pensionantritt im Februar 2004 nur 843 Euro brutto Pension. Sie verliert durch die Senkung des Pensionssteigerungsbeitrages von zwei auf 1,78 Prozent, andererseits durch die Erhöhung der Abschläge für Pensionsantritt vor 60 Jahren. Insgesamt bedeutet das eine Pensionskürzung von 19,65 Prozent. (eli/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 5.3.2003)