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Der Selbstmord des 19-Jährigen hat nicht nur in der Familie und der Internet-Community für Aufregung gesorgt. Auch die Behörden versuchen nun, einen rechtlichen Umgang mit der Realität im nternet zu finden.

Foto: Archiv

Der Selbstmord eines 19-jährigen Amerikaners, der live über Webcam von hunderten ZuseherInnen über Stunden mitverfolgt wurde, sorgt weiterhin für heftige Diskussionen. Nun laufen erste Ermittlungen der Behörden, die herausfinden wollen, ob die ZuschauerInnen wegen MittäterInnenschaft zur Verantwortung gezogen werden können.

Zwölf Stunden live

Zwölf Stunden lang verfolgten zahlreiche ZuseherInnen von "Justin.TV" den Selbstmord des Amerikaners über dessen Webcam. Erst als PolizistInnen in den Raum kamen und die "Live-Übertragung" beendeten, hatte das "Schauspiel" ein Ende - der Webstandard berichtete.  Laut US-Medienberichten wollen die Behörden in Pembroke Pines, Florida, nun feststellen, ob und wie die ZuseherInnen geltende Gesetze gebrochen haben und am Tod des 19-Jährigen Mitschuld haben.

Viel Platz für Klagen

Der 19-Jährige hatte seinen Selbstmord in einem Body Builder-Forum angekündigt und dann "live" im Internet übertragen. Der Mann schluckte zahlreiche Medikamente ehe er bewusstlos zusammenbrach und starb. Die ZuseherInnen verfolgten den Fall und posteten während der 12 Stunden immer wieder Kommentare zu dem Live-Stream. Laut Randall Haas, einem Anwalt aus Fort  Lauderdale würden die Gesetze Floridas ausreichend Platz für Klagen in diesem Fall bieten, berichtet Cnet.

Beihilfe und unterlassene Hilfeleistung

Es könnte sowohl der Tatbestand der Beihilfe zum Mord beziehungsweise auch der unterlassenen Hilfeleistung zum Tragen kommen. "Am Ende kommt es darauf an, wie viel man dazu beigetragen hat, dass das Opfer einen solchen Akt setzen konnte", so Haas. "Wenn Sie mir sagen, dass sie depressiv sind und ich ihnen eine Waffe gebe, dann könnte ich rechtlich belangt werden. Es gilt nun die Frage zu klären, ob man eine Kommunikation im Internet so auslegen kann, dass man schuldhaft handeln kann, wenn man partizipiert, aber nicht eingreift."

Ein schlechter Scherz

Die große ungeklärte Frage, die derzeit im Raum steht, ist, ob man vor Gericht mit dieser Argumentation durchkommt, wenn es für viele AnwenderInnen lange Zeit "nur" nach einem schlechten Scherz ausgesehen hat. Die Vermischung von Realität und der virtuellen Welt scheint hier das große Thema zu sein. Das Internet als Quelle der dümmsten Ideen, von denen man nicht sicher sein kann, wo die Grenze zur Realität überschritten wird, wirft Fragen auf.

Keine einfache Entscheidung

Für Guy Womack, Anwalt bei Guy Womack and Associates, in Houston scheint die Frage nach dem Wahren im Internet in diesem Fall tatsächlich sehr relevant zu sein. Das Internet sei voller Hoaxes, Spiele und Irreführungen. Wenn die Behörden nun in Richtung Mitschuld ermitteln, so müssten sie erst nachweisen, dass den ZuseherInnen bewusst war, dass es sich dabei nicht um einen schlechten Scherz gehandelt habe. "Die Ankläger müssen bewiesen, dass die ZuschauerInnen tatsächlich wussten, was das Opfer tut." Aus seiner Sicht war dies allerdings nicht gegeben. "Sie haben nicht realisiert, was sie gesehen haben. Sie konnten daher auch nicht vorhersehen, dass er sich wirklich töten würde", meint Womack.(red)