Wien - Fast täglich flattern den Strafbehörden neue Schriftstücke in der Causa um die strudelnde Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW ins Haus. Aus einem Rechtsgutachten, den der "Verein Fairer Kapitalmarkt" in Auftrag gegeben hat, ergebe sich der Verdacht auf Verletzung des Bankwesengesetzes, teilte Vereinvorstand Pierre Teichberg mit. Eine Klage sei geplant. Die Anlegeranwälte Andreas Pascher und Werner Schostal haben Anzeigen gegen Vorstände und Aufsichtsräte der AvW Invest und der AvW Gruppe eingebracht.

Die AvW soll mit Beteiligungen gehandelt haben und damit gegen das Bankwesengesetz verstoßen haben, geht laut Teichberg aus dem Gutachten laut hervor. Dies könnte eine Haftung der Aufsichtsorgane nach sich ziehen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA), Aufsichtsräte, Börsenmakler oder Wirtschaftsprüfer könnten zur Verantwortung gezogen werden. Die ersten Verfahren werden nach Klärung noch offener Detailfragen eingeleitet.

Auch Pascher und Schostal gehen davon aus, dass AvW unerlaubterweise konzessionspflichtige Einlagengeschäfte durchführte. Außerdem soll die AvW laut den Vertretern von mehr als 200 Anlegern "hochriskante Optionsgeschäfte in größerem Umfang" abgeschlossen haben. Pascher will nun Notgeschäftsführer bei der AvW Gruppe werden - "um die Beteiligungen zu sichern" .
Am Freitag hat ein prominenter Vermittler von AvW-Genussscheinen, Hans Linz, Konkurs angemeldet. Er war auch Präsident des Fußballvereins DSV Leoben. Gegen Linz laufen auch gerichtliche Ermittlungen, auch er wurde angezeigt.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (APA, red, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22./23.11.2008)