"Online-Rechnungen dürfen Papierrechnungen nicht ersetzen", diese Forderung hat sich Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger auf seine Fahne geschrieben. Hintergrund: Sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzbereich wird die Tendenz immer stärker die monatliche Abrechnung auf elektronischem Weg durchzuführen. Manche Unternehmen verlangen eine Gebühr, wenn die Rechnung in Papierform ausgestellt werden soll, weitere Anbieter bieten keinerlei Wahlmöglichkeit zwischen Online- oder Papierrechnung an. "Diese Entwicklung ist aus konsumentenschutzrechtlicher Sicht besorgniserregend", so der Minister in einer Aussendung am Freitag.

Kontrolle und Internet

„Viele der KonsumentInnen würden weniger darauf achten, die Telefonrechnung zu kontrollieren und versäumen so unter Umständen die Einspruchsfrist". Auch gibt er zu bedenken, dass nur "etwa 30 Prozent der Bevölkerung über einen Internetanschluss verfügen."

Recht auf eine Papierrechnung

Auch betont er, dass nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin ein Recht auf eine Papierrechnung besteht. Er appelliert an die Anbieter, ihre Kunden nicht nur über die Möglichkeit der Onlinerechnung, sondern auch über die Wahlmöglichkeit einer kostenlosen Papierrechnung zu informieren. (red)