Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) darf bei Terrorverdacht Privatcomputer online und Wohnungen mit Kameras überwachen - dafür kämpft der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seit Jahren. Doch nun steht sein neues BKA-Gesetz überraschend vor dem Aus. Zwar hat es der deutsche Bundestag bereits beschlossen, doch der Widerstand aus den Ländern ist so groß, dass Schäuble sein Vorhaben nicht wie geplant durch den Bundesrat bringen wird.

Nach FDP, Grünen und Linkspartei stellen sich auch Landesverbände der SPD quer. Kritik kommt aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Dort regieren die Sozialdemokraten mit der CDU, somit müssen sich diese Länder mit großen Koalitionen bei der Abstimmung Ende November in der Länderkammer enthalten. Damit ist die für Schäuble nötige Mehrheit nicht mehr gesichert.

Die SPD fordert Nachbesserungen im Vermittlungsausschuss, jenem Gremium, in dem Vertreter von Bundesrat und Bundestag Streit schlichten. Sie verlangt, dass nur ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen kann, nicht auch der BKA-Chef selbst, wie es bisher bei "Gefahr im Verzug" vorgesehen ist. "Es ist technisch und organisatorisch möglich einen Richter zu erreichen" , kritisiert Schleswig-Holsteins Innenminister Lothar Hay (SPD) und erinnert daran, dass auch Richter im Handy-Zeitalter leben. Außerdem plädiert die SPD dafür, das Zeugnisverweigerungsrecht für Priester und Verteidiger auf Anwälte und Journalisten auszudehnen. Den Widerstand der SPD nennt Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach "ein Stück aus dem Tollhaus".

Denn die SPD fährt der Union in Sicherheitsfragen zum zweiten Mal binnen weniger Tage in die Parade. Die Sozialdemokraten weigern sich auch, den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren bei "besonders schweren Unglücksfällen" (Terroranschläge) zu genehmigen. Nur wenn Gefahr aus der Luft oder vom Meer aus droht, kann sich die SPD Ausnahmen vorstellen. (Birgit Baumann aus Berlin/DER STANDARD, Printausgabe, 19.11.2008)