Wien - Kleinpensionisten könnten einen Nachschlag zur Pensionserhöhung 2008 erhalten, da sie zu Unrecht vom Gesetzgeber benachteiligt wurden. Der Oberste Gerichtshof habe in seinem Sinne entschieden und die Causa nun an den Verfassungsgerichtshof weitergereicht, berichtet der Linzer Anwalt Johannes Winkler, der eine Gruppe von Betroffenen vertritt. Diese können nun nach Angaben des Juristen monatliche Differenzbeträge rückwirkend ab Jänner 2008 fordern, auch die Bemessungsgrundlage für die Ende November erstmals fällige vorgezogene Pensionserhöhung für 2009 wäre anzuheben.

Hintergrund des juristischen Konflikts ist die von Anfang an umstrittene Pensionsanpassung für das Jahr 2008. Diese sah zwar vor, dass die Erhöhung immer geringer wird, je höher der Bezug wird. Jedoch wurde die Gruppe jener Personen, die unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz von 747 Euro liegen, ausgeklammert.

Juristischer Erfolg

Vor allem Personen, deren Partner so viel verdient, dass man über dem Ausgleichszulagensatz für Paare zu liegen kam, wurde diese Regelung zum Verhängnis. Sie hatten nur ein Plus von 1,7 Prozent, während Personen mit ohnehin höheren Bezügen je nach Einkommen bis zu 2,9 Prozent mehr bekamen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten demnach Kleinstpensionen erstmals nicht nur in absoluten Geldbeträgen geringere Erhöhungen erhalten, sondern auch prozentuell, argumentierte Anwalt Winkler. In Erstinstanz bekam er damit in einigen Fällen recht, in der Berufung am Linzer Oberlandesgericht verlor er hingegen durchgehend.

Nun kam es laut Winkler beim OGH zu einem juristischen Erfolg. Der Oberste Gerichtshof hat beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung der beanstandeten Gesetzesbestimmungen beantragt - und zwar wegen Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz: laut OGH liegt eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung der Bezieher von Kleinstpensionen vor. Das letzte Wort hat nun der VfGH. (APA)