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Ob sich Liechtenstein an der neuen EU-Zinsbesteuerungs-Richtlinie beteiligt, ist noch unklar. Vor allem Deutschland übt großen Druck auf das kleine Fürstentum aus.

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"Die bestehende Zinsbesteuerungs-Richtlinie hat gut funktioniert. Sie ist allerdings leicht zu umgehen. Wir müssen deswegen einige Lücken schließen. Denn zur Zeit ist es möglich, dass sehr reiche Menschen Steuern hinterziehen, und dies geht zulasten von weniger begüterten, weniger mobilen Konsumenten", sagte EU-Steuerkommissar László Kovács am Donnerstag bei der Präsentation des neuen Gesetzesvorschlags.

Dieser sieht vor, dass nicht nur wie bisher Zinsen aus Sparguthaben, sondern alle zinsähnlichen Erträge einer Quellenbesteuerung unterworfen werden und auch dann Steuer gezahlt werden muss, wenn ein anonymes Investitionsvehikel wie ein Trust oder eine Stiftung zwischengeschaltet sind.

Wahlmöglichkeit der Länder

Weiter festgehalten wird an der Wahlmöglichkeit der Länder, sich an der Informationsweitergabe zu beteiligen oder Quellensteuer abzuziehen. 24 EU-Staaten benachrichtigen einander, wenn einer ihrer Bürger in einem anderen EU-Land Geld anlegt. Die Erträge müssen dann im Rahmen der persönlichen Einkommenserklärung versteuert werden.

Drei Länder - Österreich, Luxemburg und Belgien - beteiligen sich mit Hinweis auf ihr Bankgeheimnis nicht an der Informationsweitergabe. Anleger aus EU-Staaten können in Österreich wählen, ob ihr Heim-Finanzamt benachrichtigt werden soll oder ob die Meldung unterbleibt und anstatt dessen derzeit 20 Prozent Quellensteuer abgezogen werden. Diese Steuer steigt ab 1. Juli 2011 auf 35 Prozent.

Über Sparguthaben hinaus

Bisher waren nur Sparguthaben betroffen, in Zukunft sollen auch Lebensversicherungen, Investmentfonds, Firmenbeteiligungen und alle zinsähnlichen Erträge der Quellensteuer unterworfen werden. Darüber hinaus müssen die zinsauszahlenden Stellen (zumeist die Anlagebank) gemäß dem Gesetz gegen die Geldwäsche festhalten, wer zum Beispiel bei einer Stiftung der Begünstigte ist und ebenfalls die Quellensteuer in dessen Namen einbehalten. Bisher unterlagen Stiftungen in Österreich nur heimischem Recht, die Besteuerung erfolgt zum Teil erst bei der Ausschüttung an die Begünstigten.

Kovács erhofft sich auch von der Schweiz, Liechtenstein und Steueroasen im Fernen Osten Zustimmung zu dem Vorschlag. Allerdings müsse davor in der EU Einstimmigkeit herrschen. Österreich zeigt sich verhandlungsbereit. Michael Moravec aus Brüssel, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 14.11.2008)