Wolfgang Fellners Tageszeitung "Österreich" muss sich in Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BAWAG-Geiselnahme im Februar 2007 weiterhin den Vorwurf des "Hyänenjournalismus" gefallen lassen. Ein entsprechender Rechtsstreit zwischen "Österreich" und dem "Kurier" wurde nun vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig beendet. Fellner hatte in dieser Causa eine außerordentliche Revision erwirkt, die vom OGH zurückgewiesen wurde.

"Hyänenjournalismus" zulässig

Dass die Vorwürfe des "Kurier" in diesem konkreten Fall zulässig waren, hatte bereits das Oberlandesgericht Wien in einem ersten Verfahren festgestellt. Der Berufung "Österreichs" gegen den Beschluss wurde im Hauptverfahren des OLG wiederum nicht stattgegeben. Die Richter stellten in ihrem Urteil damals fest, dass es sich bei den Äußerungen "zwar um drastische und kräftige Bezeichnungen handelte, dass diese aber - insbesondere aufgrund des journalistischen Stils, dessen sich die Klägerin beim BAWAG-Überfall bedient habe - gerechtfertigt erscheinen".

"Menschenverachtende Regelverstöße"

Anlass für die Vorwürfe: Im Zuge des Überfalls mit Geiselnahme in einer BAWAG-Filiale hatte ein Mitarbeiter der Tageszeitung "Österreich" telefonisch mit dem Täter Kontakt aufgenommen. Das hatte nicht nur innerhalb der Medienbranche für heftige Kritik gesorgt. Weiters druckte "Österreich" Bilder ab, auf denen Geiselnehmer und Geisel laut OLG "deutlich erkennbar" waren. Als Grund für das Ende der Geiselnahme wusste "Österreich" zu berichten: "Täter gab auf, weil er nicht auf die Toilette durfte." "Kurier"-Chefredakteur Christoph Kotanko schrieb daraufhin in einem Artikel von "Hyänenjournalismus" und "menschenverachtenden Regelverstößen neuer Billiganbieter".´(APA)